Jahrelang hat sich der Staat mit illegalen Tricks der Steuererstattung ausplündern lassen. In NRW soll sich jetzt eine neue Einheit um komplexe Finanzkriminalität kümmern.

Schwere Fälle der Wirtschafts- und Finanzkriminalität sollen künftig von einer neuen Zentraleinheit der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft verfolgt werden. „Unser Ziel muss es sein, der Finanzkriminalität direkt im Nacken zu sitzen“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). 

Die neue Zentralstelle (ZeFin) werde „als Speerspitze der Justiz“ eng mit dem neuen Landesfinanzkriminalamt zusammenarbeiten. Die Zentralstelle, für die 15 zusätzliche Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen wurden, sei zuständig für herausgehobene Fälle von Betrug und Subventionsbetrug, Finanz- und Kapitalmarkt-Kriminalität, Geldwäsche, Insiderhandel, Sanktionsverstöße sowie Steuerstraftaten.

„Es muss unser Ziel als Staat sein, alles ergaunerte Geld wiederzuholen. Das ist Geld, dass uns an allen Ecken und Enden fehlt“, sagte Limbach. Deswegen sei die Vermögensabschöpfung ein zentrales Element. Die Zuständigkeit für Cum-Ex-Fälle bleibe aber bei der Staatsanwaltschaft in Köln. Dort sind 39 Staatsanwälte mit der Aufarbeitung beschäftigt. 

Die ZeFin soll sich in Düsseldorf künftig auch um neue sogenannte Cum-Cum-Verfahren kümmern und Ansprechstelle für Börse und Finanzaufsicht (BaFin) sein. 

Mit der neuen Zentralstelle wird der Kurs der fachlichen Spezialisierung innerhalb der Staatsanwaltschaften in NRW fortgesetzt. Zuvor wurden bereits die Zentralstellen für Terrorismusverfolgung (ZenTer), Organisierte Kriminalität (ZeOS), Cyberkriminalität (ZAC) und Umweltkriminalität (ZeUK) geschaffen.

Was sind Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte?

Bei Cum-Ex-Deals wurden Aktien im großen Stil rund um den Dividendenstichtag mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben, um sich mehrfach Kapitalertragssteuer erstatten zu lassen. Viele Banken sind in den Skandal verwickelt. 

Bei Cum-Cum-Geschäften werden von ausländischen Anlegern gehaltene Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen. Diese lassen sich dann Kapitalertragssteuer anrechnen oder erstatten. Danach werden die Aktien samt Dividende zurückgereicht und die gesparte Steuer geteilt. 

Mit Cum-Cum-Deals soll der Staat um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt worden sein. Anders als bei Cum-Ex-Geschäften steht die Aufarbeitung von Cum-Cum-Deals noch am Anfang.