Hätten die Behörden handeln müssen? Taleb A, der Täter von Magdeburg, war laut Bericht mehrfach auffällig. Heute diskutiert der Innenausschuss des Bundestags den Fall.
Dieser Artikel erschien zuerst bei ntv.de.
Behörden in mindestens sechs Bundesländern haben sich vor dem Anschlag mit dem späteren Todesfahrer von Magdeburg befasst. Das geht aus einem vertraulichen Bericht an den Bundestag zum Umgang der Behörden mit Taleb A. hervor, wie der „Spiegel“ schreibt. Das 16 Seiten lange Dokument wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellt und liegt dem Magazin vor. An diesem Donnerstag befasst sich der Innenausschuss des Bundestags mit der Todesfahrt.
Laut dem „Spiegel“ listet das BKA 105 Vorgänge seit 2013 auf, die mit A. zusammenhängen. 14 Ermittlungsverfahren liefen demnach in den Jahren vor dem Anschlag gegen den Arzt aus Saudi-Arabien, die meisten wurden eingestellt. 18 Anzeigen hat A. selbst gegen andere erstattet, vor allem einen Flüchtlingshilfeverein überzog er mit teils wirren Vorwürfen. Aber auch gegen Richter und Staatsanwälte richtete sich seine Wut, sogar seinen eigenen Rechtsanwalt soll er bedroht haben.Essay Weihnachten in Magdeburg 12.33
Zweimal wurde A. laut dem BKA-Bericht verurteilt, zuletzt am Tag vor der Bluttat von Magdeburg wegen Missbrauchs von Notrufen. Es ist Vorgang Nummer 105 in der Chronologie zu seinem Fall.
Dem BKA zufolge, so schreibt es der „Spiegel“ weiter, waren Behörden in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Bayern mit dem späteren Angreifer befasst. Dazu kommen etliche Bundesbehörden, vom BKA über den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Kanzleramt.
Mageburg: Täter drohte saudi-arabischem Botschafter
Bereits im Juli 2014 wandten sich offenbar erstmals die saudi-arabischen Behörden an das Bundesamt für Verfassungsschutz. A. habe ihrem Botschafter gedroht, er werde sich rächen. Der Vorgang erreichte auch das BKA. 2023 und 2024 wiesen saudi-arabische Behörden dann wiederholt den BND und weitere Behörden auf Internetpostings hin, in denen A. mit Gewalt drohte. Zweimal besuchten ihn Polizisten in Sachsen-Anhalt zu sogenannten Gefährderansprachen, offenkundig ohne Erfolg.Magdeburg Täter sieben Verfahren 15.20
Mehrfach wandte A. sich laut dem Bericht auch an das Bundesinnenministerium. Im Februar 2023 schickte er über das Kontaktformular unter anderem diesen Satz: „Muss man in Deutschland 20 Leute auf den Straßen von Berlin umbringen, um die Gerechtigkeit zu bekommen?“