Bürger sollen möglichst unkompliziert an Informationen von Behörden kommen. Doch die Zahl der Fälle, bei denen es knirscht, wird größer.

Die Zahl der Beratungen und Beschwerden über Behörden, die Daten oder Informationen nicht wie vorgeschrieben herausgeben, ist gestiegen. In Rheinland-Pfalz landeten 2024 insgesamt 275 Beratungsanfragen oder Beschwerden beim für solche Konfliktfälle zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann. Im Jahr davor waren es 248 gewesen, 2022 lediglich 231. Seit Inkrafttreten des Landestransparenzgesetzes gehe es mit den Zahlen stetig nach oben.

Beschwerden können Folge einer Beratungsanfrage sein, es kann zum Beispiel um Informationen zu einem kommunalen Bauprojekt gehen oder um Vermessungsdaten eines Landesamtes. Dann schaut sich das Haus des Landesbeauftragten den konkreten Fall an und kann eine Beanstandung gegen die betroffene Behörde aussprechen. Eine härtere Sanktion ist nicht möglich, anders als etwa bei Datenschutzverstößen. Möglich ist dann für die betroffene Bürger selbst ein gerichtliches Vorgehen.

Das Landestransparenzgesetz soll Bürgerinnen und Bürgern Informationen von Behörden möglichst unkompliziert zugänglich machen. Der Grundgedanke dahinter ist, dass so politische Entscheidungen nachvollziehbarer und die demokratische Meinungsbildung gefördert werden soll.