Private Drohnen können eine Gefahr für den Luftverkehr sein, deshalb darf man sie in der Nähe von Flughäfen nicht steigen lassen. Dennoch machen das immer mehr Menschen.
Im vergangenen Jahr hat es mehr Zwischenfälle mit Drohnen an den großen Flughäfen in NRW gegeben. Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) gab es in Düsseldorf, Köln und Münster 2024 insgesamt 26 „gemeldete Behinderungen“ durch Drohnen. 2023 waren es 18.
In Köln zählte die DFS 2024 demnach mit zwölf Vorfällen die meisten (2023 waren es acht). In Düsseldorf gab es elf Vorfälle (2023: neun) und in Münster drei (2023: einen).
An den kleineren Regionalflughäfen, für die die DFS Aviation Services zuständig ist, gab es laut dem Unternehmen ebenfalls einzelne Fälle: Zwei in Paderborn (2023: einer), zwei in Dortmund (2023: auch zwei) und einer in Mönchengladbach (2023 keiner). Am Flughafen Weeze gab es 2024 keinen Drohnen-Vorfall (2023 war es einer).
Wie ein Sprecher der DFS betonte, wird jede Meldung einer Drohnensichtung „schnellstmöglich“ an die Polizei weitergeleitet, damit die vor Ort nach den Drohnenführern suchen kann. Eine Drohne in der Nähe eines Flughafens steigen zu lassen, ist eine Straftat („gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“).