Wohl aus Überforderung verletzt ein Mann seinen zehn Monate alten Sohn so schwer, dass der im Krankenhaus stirbt. Für die Tat muss er nun viele Jahre ins Gefängnis.

Mehrfach hat er nach Überzeugung des Gerichts seinen zehn Monate alten Sohn geschüttelt und dabei den Kopf des Jungen auch gegen den Kühlschrank geschlagen: Weil das Baby daran gestorben ist, muss ein Mann für viele Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den 28-Jährigen wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Haftstrafe von 10 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Der Mann habe sein Kind zwar nicht im engeren Sinne umbringen wollen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Begründung des Urteils. Er habe den Tod des Kindes aber billigend in Kauf genommen. Die Tat ereignete sich in der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Schwäbisch Hall.

Kind unterbrach immer wieder den Schlaf des Vaters

Am Abend vor der Tat war der Mann laut Gericht in Stuttgart zum Feiern, kam erst gegen vier oder fünf Uhr am Morgen zurück nach Schwäbisch Hall. Nachdem er sich hingelegt habe, sei sein Schlaf immer wieder vom quengelnden Kind unterbrochen worden, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Das habe den Angeklagten geärgert. 

Er habe sich dann um das Kind gekümmert, es gewickelt und sei dann nach eigenen Angaben mit dem Jungen auf dem Weg ins Badezimmer gewesen. Auf dem Weg soll ihm das Kind ins Ohr geschrien, ins Gesicht gefasst und durch eine Bewegung die Windel aus der Hand geschlagen haben.

„Das war dann wohl die Situation, wo er die Nerven verloren hat“, sagte der Richter. Um seine Ruhe zu haben, habe der Mann dann „zum verhängnisvollen Schütteln gegriffen“. Der Angeklagte hatte die Tat einer Gerichtssprecherin zufolge im Laufe des Prozesses eingeräumt.

Angeklagter hatte Tat eingeräumt

Die Anklage ging als Motiv von einer Überforderung des Mannes aus. Es seien Überforderungssituationen dagewesen, sagte auch der Vorsitzende Richter. „Es war nicht alles Friede, Freude, Eierkuchen.“ Der Mann habe sicher als zumindest teilweise alleinerziehender Vater seine Probleme gehabt. Diese kämen aber in tausenden Fällen vor. Der Mann habe die Tat zwar im Affekt begangen, die Schuldfähigkeit des 28-Jährigen sei aber nicht eingeschränkt, so das Fazit der Kammer.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Haftstrafe von 12 Jahren gefordert. Die Nebenklägerin, die Mutter des Säuglings, hatte sich dem laut Gericht angeschlossen. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert und kein konkretes Strafmaß genannt. Man prüfe, ob man gegen das Urteil Revision einlegen wolle, sagte der Verteidiger des 28-Jährigen nach der Urteilsbegründung. 

Für den Angeklagten, der 2015 aus Gambia nach Deutschland kam, dürfte das Urteil dem Gericht zufolge auch gravierende ausländerrechtliche Folgen haben. Der junge Mann habe nach seiner Ankunft in Deutschland schnell die deutsche Sprache gelernt, seinen Hauptschulabschluss bestanden und eine Ausbildung gemacht, so der Richter: „Insgesamt eine erstaunliche Integration, die er geleistet hat.“ Mit seiner Tat habe er vieles zerstört, was er sich aufgebaut habe.