Vor sieben Monaten starb eine Zweijährige in Halle an schweren Verbrühungen. Die Eltern und die Oma werden verurteilt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber zu milde. Sie legt Revision ein.

Die Urteile nach dem Tod einer Zweijährigen durch Verbrühungen in Halle (Saale) will die Staatsanwaltschaft anfechten. Die Anklagebehörde habe Revision gegen die Urteile des Landgerichts Halle eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.

Das Landgericht hatte den Vater des Mädchens in der vergangenen Woche zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Die Mutter und die Großmutter der Zweijährigen erhielten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen Bewährungsstrafen.

Die 1. Große Strafkammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Vater im Mai dieses Jahres seine kleine Tochter mit heißem Wasser übergossen hatte. Die großflächigen Verletzungen seien von allen drei Angeklagten falsch eingeschätzt worden. Die Eltern und auch die Großmutter hatte keine ärztliche Hilfe geholt und das Mädchen mit Kühlspray und Quarkwickeln versorgt. Zwei Tage später starb das Mädchen. Laut Gutachten hätte es bei rechtzeitiger ärztlicher Behandlung gerettet werden können.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater sechs Jahre und für die beiden Frauen jeweils dreieinhalb Jahre Haft gefordert.