Wenn Ermittlungs- oder Strafverfahren eingestellt werden, kann das gegen Zahlung einer Geldauflage geschehen. So können sich Einrichtungen im Nordosten über viel Geld freuen.
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr viel Geld für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt. Hintergrund sind Einnahmen aus , wie das Justizministerium in Schwerin mitteilte.
Geldauflagen