Zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts werden ins Grundgesetz aufgenommen. Das hat der Bundestag mit Stimmen von SPD, Union, Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorhaben, das die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in politisch stürmischen Zeiten sicherstellen soll, noch zustimmen.