Vor der Bluttat kontrolliert, demütigt und bedroht er seine Frau. Im April greift der Mann dann zu zwei Küchenmessern und ersticht die Mutter der vier gemeinsamen Kinder. Jetzt gibt es ein Urteil.
Mit zwei Küchenmessern sticht der Mann unzählige Male auf seine Ehefrau ein. Insgesamt 59 Schnitt- und Stichverletzungen in Hals, Brustkorb, Rücken, Gesicht sowie Hände erleidet das Opfer. Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte den 55-Jährigen nun wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Die Frau war nach dem Angriff im April an dem hohen Blutverlust in Kombination mit einer Luftembolie und einem Lungenkollaps gestorben.
Frau sei „sein Besitz“ gewesen
Der Angeklagte mit türkischer Staatsangehörigkeit habe aus Eifersucht und wegen seiner gekränkten Ehre gehandelt, erklärte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Hintergrund sei gewesen, dass sich die Frau scheiden lassen und mit ihrem neuen Freund ein neues Leben in der Türkei aufbauen wollte.
Das habe zu massiven und langanhaltenden Konflikten zwischen den Eheleuten geführt. Der 55-Jährige habe seine Frau gedemütigt, zwanghaft kontrolliert und verbal bedroht. Die Frau sei gewissermaßen „sein Besitz“ gewesen.
Hochzeit wurde von Eltern arrangiert
Der Angeklagte war 1991 nach Deutschland gekommen und dann zunächst mit einer deutschen Frau verheiratet. Nach der Trennung sei die Heirat mit seiner zweiten Frau von deren Eltern in der Türkei arrangiert worden, ohne dass sich die beiden zuvor gekannt hätten.
Das Paar bekam vier Kinder, zwei Mädchen und zwei Jungen. Seine Frau habe sich vom ersten Tag an in Deutschland nicht wohlgefühlt und auch nicht Deutsch gelernt, hatte der 55-Jährige vor Gericht ausgesagt.
Konkreter Auslöser unklar
Bei Reisen in ihr Heimatland Türkei lernte das spätere Opfer nach Angaben der Richterin dann einen ebenfalls verheirateten Mann kennen und begann eine Affäre mit ihm. In der Folge habe sie sich immer mehr von ihrem in Deutschland lebenden Mann emanzipiert und auch distanziert.
Das habe zu großer Eifersucht und Verzweiflung bei dem Angeklagten geführt, weil damit das öffentliche Bild der Vorzeigefamilie in sich zusammengefallen sei, erläuterte die Richterin. Der 55-Jährige habe offenbar bis zum Schluss gehofft, dass es ein weiteres Leben mit seiner Ehefrau geben kann. Was letztendlich der konkrete Auslöser für die Messerattacken am Tattag war, habe nicht geklärt werden können.