Erst vor kurzem bestätigte das Landgericht ein erstinstanzliches Urteil gegen eine Unfallfahrerin, die einen Sterbenden fotografiert und weitergefahren sein soll. Die nächste Instanz könnte folgen.

Im Fall um eine Autofahrerin, die einen sterbenden Motorradfahrer fotografiert haben und weitergefahren sein soll, hat die Staatsanwaltschaft erneut Rechtsmittel eingelegt. Eine Sprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts vorsorglich Revision eingelegt habe. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ berichtet.

Eine ausführliche Prüfung auf etwaige Rechtsfehler sei erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe möglich. Werde danach an der Revision festgehalten, werde diese begründet und die Akte an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Eine erneute Verhandlung würde dann vor dem Oberlandesgericht stattfinden, das das Urteil des Landgerichts auf etwaige Rechtsfehler prüfe.

Zeitrahmen unklar

Es handele sich nicht um eine neue Tatsacheninstanz, so die Sprecherin. Wann dort eine Entscheidung ergehen würde, könne sie nicht abschätzen. Im Berufungsprozess nach eingelegter Berufung von anklagender Staatsanwaltschaft sowie Angeklagter hatte das Landgericht Düsseldorf das Urteil aus erster Instanz vom Amtsgericht – zehn Monate Haft auf Bewährung für die Autofahrerin – zuletzt bestätigt.

Ihr Fall hatte 2022 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die heute 42-Jährige soll auf einer Straße in Düsseldorf illegal gewendet und dadurch den tödlichen Unfall verursacht haben. Damals war ein 60-jähriger Motorradfahrer bei einem Ausweichmanöver ins Rutschen gekommen und gegen eine Baum-Umzäunung geprallt und gestorben. Anschließend soll die Frau ein Foto des Opfers für ihren Chef gemacht haben, um so ihre Verspätung auf der Arbeit zu erklären.

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die Frau vor einem Jahr vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen. Die Richterin hielt ihr damals zugute, dass die Verkehrssituation an dem Morgen unübersichtlich gewesen sei und die Aussage der Frau insoweit glaubwürdig. Ein Gutachten hatte zudem ergeben, dass der Motorradfahrer deutlich schneller als erlaubt gefahren war.