114.000 Rentnerinnen und Rentner sind nach der Rentenerhöhung vom 1. Juli zusätzlich in die Besteuerung gerutscht und müssen nun Einkommenssteuer bezahlen. Dies geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der BSW-Vorsitzenden Sahra Wagenknecht hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Samstag vorlag. Zum 1. Januar waren noch 244.000 Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Erhöhung des Grundfreibetrages von 10.908 auf 11.604 Euro aus der Besteuerung herausgefallen. 

Aktuell sind damit nun fast 6,3 von rund 21 Millionen Rentnern steuerpflichtig. Die Rente wurde zum 1. Juli um 4,57 Prozent erhöht. Die Anpassung gilt dabei erstmals einheitlich im gesamten Bundesgebiet, Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es nicht mehr.

In Westdeutschland einschließlich Berlin rutschten nach der Erhöhung 91.000 Rentnerinnen und Rentner wieder in die Besteuerung – zuvor waren 197.000 aufgrund des gestiegenen Grundfreibetrags aus der Besteuerung herausgefallen. In Ostdeutschland müssen nun zusätzlich 23.000 Menschen im Ruhestand Einkommenssteuern zahlen, 47.000 fielen zuvor aus der Besteuerung.

Die BSW-Vorsitzende Wagenknecht nannte es „beschämend“, dass nach der Rentenerhöhung wieder über 100.000 Rentnerinnen und Rentner in die Besteuerung fielen. „Die Rentensteuer ist eine der ungerechtesten Steuern Deutschlands“, sagte sie AFP dazu. „Jahrzehntelang abrackern und einzahlen, dann eine Rente erhalten, die im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich ist und dann meldet sich auch noch das Finanzamt und hält die Hand auf.“

Das BSW fordert deshalb „eine Rentensteuerbremse“: Bis 2000 Euro sollte die gesetzliche Rente demnach steuerfrei bleiben. „Das würde Millionen Rentner mit kleinen und mittleren Renten entlasten“, so Wagenknecht.