Für viele gehören Raketen, Böller und Silvesterknaller zum Jahreswechsel dazu. Allerdings darf das Feuerwerk nicht überall gezündet werden. Eine gute Alternative sind öffentliche Feuerwerke.
In vielen Städten und Gemeinden gibt es für die Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar klare Regeln, wo und wann welches Feuerwerk abgebrannt werden darf. Das hat meistens Brandschutz-Gründe. Vor allem in der Nähe von Häusern mit Reetdach gilt es Vorsicht walten zu lassen.
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz nur mit Erlaubnis, Befähigungsschein oder Ausnahmebewilligung abgebrannt werden. Nur an zwei Tagen gilt eine Ausnahme: Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch ohne die genannten Vorgaben von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei der Kategorie F2 handelt es sich um das zum Jahreswechsel gemeinhin im Handel erhältliche Kleinfeuerwerk.
Molenfeuerwerk in Stralsund – Turmleuchten in Warnemünde
Die Stadt Schwerin weist darauf hin, dass im Umkreis von 50 Metern um besonders schutzwürdige Objekte wie Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindliche Objekte wie reetgedeckte Gebäude, Tankstellen oder Holzlager grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 abgebrannt werden dürfen. Das gilt auch für das Unesco-Welterbe – das Schweriner Schloss. Zuwiderhandlungen können in Schwerin mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
In Stralsund wird am 31. Dezember um 18.30 Uhr das öffentliche Molenfeuerwerk am Hafen zu sehen sein. „Es ist zu einer schönen Tradition geworden, sich mit der ganzen Familie beim großen Höhenfeuerwerk im Stralsunder Hafen auf den Silvesterabend einzustimmen“, so Stadtsprecher Peter Koslik.
Am Tag danach: 42 Tonnen „Silvestermüll“
In Rostock dürfen nach einer Allgemeinverfügung im Stadtgebiet pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nur im Abstand von 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden sowie zu Tankstellen und Tankanlagen verwendet werden. F2-Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung, also Böller und Knaller, dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock (Stadtgebiet) nur von 16.00 Uhr des 31. Dezember bis 6.00 Uhr des 1. Januar 2025 gezündet werden.
Am Tag danach beginnt in Rostock das große Müllsammeln. 2023 wurden von der Stadtentsorgung Rostock am Neujahrstag insgesamt 39 Tonnen Silvestermüll aus dem gesamten Stadtgebiet, einschließlich des Stadthafens, eingesammelt. „Im Jahr 2024 erhöhte sich die Menge auf 42 Tonnen“, sagte Stadtsprecher Ulrich Kunze.
Am Neujahrstag seien durchschnittlich vier Teams im Einsatz, bestehend aus jeweils vier Mitarbeitern für die manuelle Reinigung. Des Weiteren seien Klein-Kehrmaschinen sowie große Kehrmaschinen für die maschinelle Reinigung von Straßen und Wegen im Einsatz. Am 1. Januar wird abends der Himmel von Warnemünde nochmals beim „Turmleuchten“ erhellt. Zu der Laser-, Licht- und Feuerwerkinszenierung werden wieder zehntausende Menschen erwartet.
Nach der Allgemeinverfügung des Landkreises Nordwestmecklenburg ist das Abbrennen von Raketen und sogenannten römischen Lichtern im Umkreis von 200 Metern um brandgefährdete Objekte verboten. Für alle andere Gegenstände der Kategorie 2 gilt ein Abstand von 100 Metern. Im Landkreis Nordwestmecklenburg befänden sich viele stroh- und reetgedeckte Gebäude, deren Dachmaterialien ihrer Natur nach leicht entflammbar seien, heißt es in der Verfügung. Verstöße gegen die Vorgaben würden als Ordnungswidrigkeiten behandelt und könnten mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.