Als vermeintlicher Doktor und Professor hat ein Mann jahrelang für die NRW-Landesregierung gearbeitet. Doch der Experte war wohl ein Hochstapler. Nun soll das Urteil gegen ihn verkündet werden.

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Hochstapler, der jahrelang sogar die NRW-Landesregierung in Islamfragen beraten hat, könnte am Freitag ein Urteil verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Urkundenfälschung, Betrug und den unbefugten Gebrauch akademischer Grade vor. Vor den Plädoyers und dem Urteil muss am zweiten Prozesstag (ab 9.00 Uhr) zunächst noch die Beweisaufnahme abgeschlossen werden.

Der 48-Jährige, der Karriere als Wissenschaftler und im nordrhein-westfälischen Schulministerium gemacht hatte, räumte die Vorwürfe beim Prozessauftakt weitgehend ein. Er habe Urkunden über seine Staatsexamen und seine Promotion, also die Grundlage für einen Doktor-Titel, gefälscht. Er habe einfach Urkunden von anderen Personen genommen und den Namen überklebt – ganz manuell und ohne Computer-Technik, sagte er in seiner Einlassung am Amtsgericht Duisburg. Das NRW-Schulministerium habe ihm die Fälschungen beglaubigt – danach habe es nie wieder Zweifel an seiner akademischen Laufbahn gegeben.

Als vermeintlicher Professor war der 48-Jährige durchaus erfolgreich. Er bekam Preise und war ein gefragter Redner und Interviewpartner zu Fragen der Integration. Er nahm auch an Diskussionsveranstaltungen etwa mit dem früheren Bundespräsidenten Christian Wulff teil und beriet schließlich direkt Minister der NRW-Landesregierung.

Von seiner Expertise zeigte sich der Angeklagte vor Gericht auch weiterhin überzeugt – doch juristisch geht es gar nicht darum, ob er einen guten Job gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Urkundenfälschung, Betrug und den unbefugten Gebrauch akademischer Grade in insgesamt 28 Fällen vor. Tatsächlich sei er weder Professor noch Doktor, nicht einmal das Staatsexamen als Lehrer habe er bestanden, räumte der Angeklagte vor Gericht ein. 

2021 endete die Zusammenarbeit mit dem Land NRW. Es gebe „begründete Zweifel in Bezug auf die akademische Laufbahn“, schrieb die Landesregierung damals zur Begründung. Außerdem erstattete das Land Anzeige.

Für den Angeklagten gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.