Die Konjunktur in Deutschland stottert. Auf dem Arbeitsmarkt bekommen das auch Menschen mit Behinderung zu spüren.
Menschen mit Behinderung haben es auf dem Arbeitsmarkt in Ostdeutschland schwer. „Der konjunkturelle Abschwung wirkt sich signifikant auf den Arbeitsmarkt aus, nicht zuletzt auch auf die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung in Ostdeutschland“, heißt es in einer Untersuchung des Handelsblatt Research Institutes und des Vereins Aktion Mensch.
Demnach stieg die Arbeitslosenquote in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen 2023 leicht auf mehr als 12,1 Prozent (+0,1 Punkte). Insgesamt waren den Angaben zufolge im Jahresschnitt 33.044 Menschen mit Behinderung arbeitslos. Im Vergleich zum Durchschnitt 2022 sei dies zwar nur ein Plus von gut einem Prozent, doch der Negativtrend setze sich in diesem Jahr fort. So lag die Zahl der Arbeitslosen mit Behinderung im Oktober 2024 fast sechs Prozent höher als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.
Viele Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach
Zwar spürten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Folgen der Wirtschaftskrise, sagte die Sprecherin der Aktion Mensch, Christina Marx. „Für Menschen mit Behinderung gehen sie aber mit einem deutlichen Rückschritt in Sachen Chancengerechtigkeit einher.“ Die schlechte Konjunktur allein greift Marx zufolge als Erklärung nicht weit genug, schließlich klage die Wirtschaft zunehmend über den Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel. Unternehmen besetzten die Arbeitsplätze aber nicht mit den vielen gut qualifizierten Arbeitnehmern mit Behinderung.
Die Aktion Menschen bemängelt, dass zu viele Unternehmen der Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Ab 20 Mitarbeitenden sind Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. In Ostdeutschland erfüllten nur 37 Prozent der Unternehmen die Pflichtquote von fünf Prozent. Dies sei der niedrigste Wert seit Erscheinen der ersten Erhebung 2013. Mehr als jedes vierte Unternehmen beschäftige keinerlei Menschen mit Behinderung. Erfüllt ein Arbeitgeber die Pflichtquote von fünf Prozent nicht, muss er für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Das sogenannte Inklusionsbarometer basiert vor allem auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.