Auf der A5 fährt ein Sportwagenfahrer mit hohem Tempo auf das Auto eines 59-Jährigen auf. Der stirbt an der Unfallstelle. Das Urteil des Gerichts hat vor allem die Staatsanwaltschaft überrascht.

Nach einem tödlichen Unfall auf der A5 in Südbaden will die Staatsanwaltschaft die Bewährungsstrafe für einen 31 Jahre alten Raser aus Basel nicht akzeptieren. Es seien Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess vor dem Amtsgericht in Lörrach eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Der deutsche Sportwagen-Fahrer war am vergangenen Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung allerdings zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er muss zudem eine Geldstrafe bezahlen und verliert seinen Führerschein. Der Mann hatte eingeräumt, im August vergangenen Jahres betrunken und deutlich zu schnell mit seinem Porsche auf das Auto des späteren Opfers aufgefahren zu sein.

Behörde will noch über Berufung oder Sprungrevision entscheiden

Gegen Urteile der Amtsgerichte als erste Instanz kann Berufung zum zuständigen Landgericht oder auch eine sogenannte Sprungrevision zum zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden. Ein gesprochenes Urteil wird in diesen Fällen nicht sofort wirksam, seine Rechtskraft wird also aufgeschoben. Die Lörracher Staatsanwaltschaft lässt sich die Entscheidung über die Art des Rechtsmittels nach eigenen Angaben offen.

In einem Berufungsprozess könnten alle Details des Falles, alle Tatsachen und Fakten sowie Zeugenaussagen nochmals geprüft und bewertet werden. Auch neue Beweise, Gutachten oder Zeugen können in das neue Urteil einfließen. Im Revisionsprozess wird ein Fall hingegen nicht wieder aufgerollt. Vielmehr wird nur geprüft, ob dem Gericht in der Vorinstanz – also hier dem Amtsgericht in Lörrach – rechtliche Fehler unterlaufen sind.