Die Hamburgerinnen und Hamburger müssen Anfang kommenden Jahres wohl zwei Mal an die Urnen gehen, um Bundestag und Bürgerschaft neu zu bestimmen. SPD und Grüne halten an den bisherigen Plänen fest.
SPD und Grüne in der Hamburgischen Bürgerschaft wollen am Termin für die Bürgerschaftswahl am 2. März kommenden Jahres festhalten. Eine Zusammenlegung mit der eine Woche zuvor geplanten Bundestagswahl – wie von CDU, Linken und FDP gefordert – komme aufgrund rechtlicher Bedenken nicht infrage, teilten beide Fraktionen mit. Eine Bürgerschaftsmehrheit für eine Zusammenlegung der Wahltermine ist damit vom Tisch. Zugleich brachte SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf die Terminierung der bislang für den 23. Februar geplanten Bundestagswahl am 2. März ins Spiel.
Die Initiative für eine Verlegung der Bürgerschaftswahl müsste vom rot-grünen Senat ausgehen, der aber ebenfalls hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bereits Bedenken geäußert hatte. Vor einer Entscheidung im Senat sollte eine Meinungsbildung der Fraktionen im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft abgewartet werden.
Dabei hatte Landeswahlleiter Oliver Rudolf am Donnerstag vor den Abgeordneten auf Risiken hingewiesen, die aufgrund rückwirkend geänderter Fristenregelungen im Bürgerschaftswahlgesetz Anfechtungsgründe liefern könnten.
Kienscherf: Haben verfassungsrechtliche Bedenken sorgfältig abgewogen
„Im Gegensatz zur CDU haben wir die verschiedenen Argumente, die gestern im Verfassungsausschuss vorgetragen wurden, sorgfältig abgewogen und diskutiert“, sagte SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf. Dabei sei deutlich geworden: „Wie wir es auch drehen und wenden, wir können nicht ausschließen, dass bei einer Vorverlegung die Rechtmäßigkeit der Hamburg-Wahl in Zweifel gezogen wird.“
Die Menschen vertrauten zu Recht darauf, „dass die Wahl rechtssicher und fair abläuft“, sagte Grünen-Fraktionschef Dominik Lorenzen. „Diesem Grundsatz sind wir verpflichtet – er darf niemals aus parteitaktischen Gründen geopfert werden.“
CDU weiter für Zusammenlegung der Wahltermine
Die CDU sprach sich indes weiter für eine Zusammenlegung von Bürgerschafts- und Bundestagswahl am 23. Februar aus. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Dennis Gladiator warf zugleich der SPD vor, dies aus parteipolitischen Erwägungen zu blockieren. Die Sitzung des Verfassungsausschusses nannte er ein „unwürdiges Spiel“, weil dabei die rechtlichen Bedenken in den Vordergrund gestellt worden seien.
„Es ging nicht um eine ergebnisoffene Prüfung, sondern um das Betonen theoretisch möglicher Risiken, die allerdings überwindbar wären, wenn man es denn möchte“, sagte Gladiator. „Als CDU sind wir weiterhin offen für eine Zusammenlegung beider Wahltermine, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, unsere Demokratie zu stärken, die Organisation und Durchführung der Wahlen zu vereinfachen und zu verhindern, dass die Hamburgerinnen und Hamburger zweimal innerhalb einer Woche wählen müssen.“
Kienscherf für Bundestagswahl am 2. März
Der Landeswahlleiter habe im Ausschuss die Frage gestellt: „Gehen Sie das Risiko ein?“, erinnerte Kienscherf. „Für die SPD-Fraktion kann ich heute sagen, das tun wir nicht, weil wir verantwortungsvoll handeln müssen, um Schaden von unserer Demokratie abzuwenden.“
In Hamburg habe schon einmal eine Bürgerschaftswahl wiederholt werden müssen, „weil die CDU laut Gerichtsurteil „schwerwiegende Demokratieverstöße“ im Rahmen ihrer Kandidatenaufstellung begangen hat“, sagte er. „Das ausgerechnet diese Partei nun die rechtlichen Bedenken des unabhängigen Landeswahlleiters beiseite wischt und anderen Parteien, die diese ernst nehmen, Taktik unterstellt, spricht Bände.“
In Hamburg gebe es mit dem 2. März einen rechtssicheren Wahltermin, während es auf Bundesebene bislang nur Ankündigungen für die Bundestagswahl gebe. „Insofern richten wir unserseits einen Appell an die Bundesebene, die Bundestagswahl auf den 2. März zu verlegen“, sagte Kienscherf.
Lorenzen rief dazu auf, „die parteitaktisch geführte Scheindebatte“ über den Wahltermin nun zu beenden und sich im Wahlkampf den Sachthemen zuzuwenden. „Unsere Stadt steht vor wichtigen Herausforderungen, die es konkret zu lösen gilt.“
Auch Linke und FDP sehen weiter Vorteile bei Zusammenlegung der Wahlen
Einen Tag nach der Ausschussanhörung sahen auch Linke und FDP weiter Vorteile für zeitgleich abgehaltene Wahlen. Die verfassungspolitische Sprecherin der Linken, Carola Ensslen, verwies auf das Risiko einer geringen Wahlbeteiligung bei einem zweiten Wahltermin, „die ebenfalls ein hohes demokratisches Gut ist“.
Auch die FDP forderte weiter eine Zusammenlegung der Termine. „In der Abwägung Wahlbeteiligung gegen den kleinsten juristischen Zweifel entscheiden wir uns politisch für eine Stärkung der Demokratie“, sagte die Landesvorsitzende Sonja Jacobsen.