Einige Bundesländer haben bereits die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und -bewerber. Nun gibt es ein Urteil aus Hamburg. Das sagen die Grünen in Schleswig-Holstein dazu.
Die Grünen-Landtagsabgeordnete Catharina Nies begrüßt das Hamburger Urteil zur Bezahlkarte für Geflüchtete. „Die Gerichtsentscheidung kommt zum Glück sehr früh, in Schleswig-Holstein ist die Bezahlkarte noch nicht eingeführt“, sagte Nies der Deutschen Presse-Agentur. „Wir haben also die Chance, noch nachzusteuern.“
Das Sozialgericht entschied, dass starre Bargeldobergrenzen auf der Bezahlkarte nicht geeignet sind, um den Mehrbedarf beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern zu decken. Die für die Karte zuständige Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen und starre Obergrenzen würden das nicht ermöglichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Zudem wurde entschieden, dass die Bezahlkarte an sich nicht zu beanstanden sei.