Ein Tierarzt soll seiner Freundin ein Tiermedikament verabreicht haben. Das Urteil des Amtsgerichtes Rendsburg gegen ihn kommt nun auf den Prüfstand. Das Landgericht Kiel befasst sich mit dem Fall.

Ein verurteilter Tierarzt, der seiner Freundin das Tierbetäubungsmittel Xylazin untergemischt haben soll, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Ein Schöffengericht in Rendsburg hatte ihn im September zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt – wegen gefährlicher Körperverletzung und eines hinterlistigen Überfalls. Dieses Urteil wird nun überprüft.

„Sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklägerin haben Berufung gegen das Urteil eingelegt“, erklärte der Pressesprecher des Landgerichts Kiel, Markus Richter. „Sobald die Verfahrensakten beim Landgericht vorliegen, wird die Berufungshauptverhandlung vorbereitet.“ Wann diese beginnen werde, sei noch nicht absehbar.

Großes Interesse an Aufklärung über Motive

Rechtsanwalt Kristof Gengel, der Vertreter der Nebenklägerin, erhofft sich von der Berufungshauptverhandlung Informationen darüber, warum der Angeklagte die Tat an seiner Mandantin verübt hat. „Ich hoffe, das Gericht nimmt sich Zeit für eine vernünftige Aufklärung des Sachverhaltes.“ Auch andere Geschädigte hätten daran großes Interesse. 

Zudem gehe es in der Berufung auch um das Thema Berufsverbot, sagte der Anwalt. Das hätte das Amtsgericht in Rendsburg verhängen können, habe es aber nicht getan. Mit einer Berufungshauptverhandlung rechne er „vielleicht im Sommer“ kommenden Jahres, so Gengel.

Die Tierärztekammer hatte bereits einen Entzug der Zulassung als Tierarzt gefordert – unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Zuständig dafür ist als Aufsichtsbehörde das Landwirtschaftsministerium.

Ministerium prüft ein Ruhen der Zulassung als Tierarzt

Dort laufe bereits ein Verfahren, in dem das Ruhen der tierärztlichen Approbation geprüft werde, sagte Ministeriumssprecherin Jana Ohlhoff. Mit einer Entscheidung sei Anfang Dezember zu rechnen. Eine abschließende Entscheidung zum Approbationsentzug könne erst getroffen werden, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliege.

Laut Gesetz muss eine Approbation dann entzogen werden, wenn sich ein Tierarzt eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung dieses Berufs ergibt. Das sei vor allem dann der Fall, wenn strafrechtliche oder sonstige Verfehlungen vorliegen.

Tierarzt hatte spätes Geständnis abgelegt

Im Prozess in Rendsburg hatte der Tierarzt im September die Tat gestanden, nachdem das Gericht ihm und seiner Verteidigerin ein Strafmaß zwischen 20 Monaten und zwei Jahren auf Bewährung angeboten hatte – für den Fall, dass er ein Geständnis ablegt. Zu seinen Motiven für die Tat hatte er keine Angaben gemacht.

Die Nebenklägerin hatte am 12. November 2021 nach der unwissentlichen Einnahme des Tiermedikaments das Haus des Tierarztes verlassen. Bei der Fahrt in eine Klinik nach Rendsburg war sie am Steuer ihres Wagens ohnmächtig geworden und in einen Graben gefahren. Später konnte bei einer Blut- und Urinprobe das Tierarzneimittel festgestellt werden.