Eltern können bei einer Tot- oder Fehlgeburt von ihren Kindern bei einer Bestattung Abschied nehmen.
In Rheinland-Pfalz wurden seit dem Jahr 2019 rund 800 Totgeburten registriert. Pro Jahr habe die Zahl zwischen 146 und 178 Fällen gelegen, teilte Gesundheitsminister Clemens Goch (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Lisa-Marie Jeckel in Mainz mit.
Eine Totgeburt liegt vor, wenn bei dem Kind nach der Geburt keine Lebenszeichen feststellbar sind und es mindestens 500 Gramm wiegt oder das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm liegt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde.
Eltern haben die Möglichkeit, bei einer Tot- oder Fehlgeburt, ihre Kinder bestatten zu lassen, erklärte der Gesundheitsminister. Nach dem Bestattungsgesetz gelte die Bestattungspflicht für totgeborene oder in der Geburt verstorbene Kinder mit mindestens 500 Gramm Körpergewicht.
Beträgt das Körpergewicht weniger als 500 Gramm, definiert die Medizin das als Fehlgeburt. In diesen Fällen sei auf Antrag eines Elternteils eine Bestattung von der zuständigen Genehmigungsbehörde zu genehmigen, teilte Hoch mit.