Union und SPD haben sich geeinigt: Die Termine für die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz und die Neuwahl des Bundestags stehen. Das erfuhr der stern in Berlin.
Deutschland soll am 23. Februar 2025 einen neuen Bundestag wählen. Union und SPD haben sich nach Informationen des stern unter Vermittlung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf einen entsprechenden Fahrplan verständigt. Demnach wird Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch, den 11. Dezember im Bundestag die Abstimmung über eine Vertrauensfrage am darauffolgenden Montag (16.) beantragen. Die Vertrauensfrage muss mindestens zwei Tage vorher beantragt werden.
Grundgesetz setzt Fristen für Neuwahlen
Wenn Scholz die Mehrheit der Abgeordneten nicht mehr hinter sich hat, wird er Bundespräsident Steinmeier um die Auflösung des Bundestages bitten. Dafür hat Steinmeier laut Grundgesetz 21 Tage Zeit. Es wird erwartet, dass er zwischen Weihnachten und Silvester seine Entscheidung verkünden wird. Damit würde der angestrebte Wahltermin am 23. Februar innerhalb der von der Verfassung gesetzten Frist von 60 Tagen erreicht.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte am Abend nach dem Rauswurf seines FDP-Finanzministers Christian Lindner zunächst die Vertrauensfrage erst für den 15. Januar angekündigt. Neuwahlen hätten dann Ende März stattgefunden.
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Dieses Vorgehen stieß jedoch auf entschiedenen Widerstand der Opposition. Unions-Fraktionschef und Kanzlerkandidat Friedrich Merz forderte eine sofortige Vertrauensfrage und Neuwahlen bereits am 19. Januar. Merz rückte später von diesem Vorschlag ab, nachdem Zweifel an der Praktikabilität sowohl mit Blick auf das staatliche Wahlverfahren als auch auf die Listenaufstellungen der Parteien aufgekommen waren.
Der Bundespräsident hatte zuletzt am Montagabend mit dem Bundeskanzler über einen möglichen Ablauf der Neuwahl gesprochen, zudem auch mit Vizekanzler Robert Habeck (Grüne), Oppositionsführer Friedrich Merz und SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich.
Offen bleibt bisher, welche Gesetze vor der Vertrauensfrage noch durch den Bundestag gebracht werden können. Bis zum Dienstagmorgen hatten sich Union und SPD nur darauf verständigt, das Gesetz zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten gemeinsam zu beschließen.
Bei mehreren Steuergesetzen, zum Beispiel zum Abbau der kalten Progression, leistet die Union noch Widerstand. Dies könne ein neuer Bundestag auch nach der Wahl beschließen und rückwirkend in Kraft setzen, heißt es von CDU und CSU.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach seiner Erstveröffentlichung aktualisiert.