Manche Hunde erschnüffeln Drogen, andere sind auf Handys spezialisiert. Vor allem in den Gefängnissen sind sie nützlich. Doch es sind zu wenige, sagen Experten.
Seit Mitte 2020 unterstützen fünf Hundeteams den Justizvollzug bei der Suche nach Betäubungsmitteln und Datenspeichern in den Justizvollzugsanstalten (JVA) des Landes. Allerdings besteht aus Sicht der Landtags-FDP hinsichtlich der Ausstattung und Arbeitssituation der Hundeführerteams erheblicher Verbesserungsbedarf.
Mehr Spürhunde nötig
„Die fünf Teams, die von ihren Stammdienststellen aus alle 17 JVA im Land abdecken, reichen schon heute bei weitem nicht aus, um die Versorgung mit Drogen und unerlaubten Datenträgern in den Gefängnissen nachhaltig zu stören“, sagte die FDP-Fraktionssprecherin für den Strafvollzug, Julia Goll. Aus einer Antwort des Justizministeriums gehe hervor, dass die Anzahl der Rauschgiftspürhunde ausreiche und keine Aufstockung geplant sei.
Für die Gruppe der Justizhundeführer fordert Roman Schnetz, Diensthundelehrwart Baden-Württemberg, die Installation von mindestens zwei weiteren Spürhunden im Justizvollzug. „Momentan gibt es vier Drogenspürhunde und einen Handyspürhund. Wenn wir noch zwei Handyspürhunde, die zusätzlich auch auf Betäubungsmittel konditioniert sind, einsetzen könnten, wäre uns schon etwas geholfen“, sagte Schnetz. Dann könnte man die Anstalten anders aufteilen und die Kollegen wären weniger im Land unterwegs. „Pro Jahr kommen mehrere Zehntausend Kilometer zusammen. Und wir fahren mit unseren privaten Autos.“
Die vier Drogenspürhunde verteilen sich laut Schnetz auf Mannheim, Bruchsal, Heilbronn und Ravensburg. Der Handyspürhund habe seinen Stammsitz in Heimsheim. Während die Drogenspürhunde konkreten Regionen zugeordnet seien, komme der Datenspeicherhund landesweit zum Einsatz.
Hunde für Drogen und Metalle
Eine duale Ausbildung von Hunden lehne das Justizministerium ab. Diese hätte laut Schnetz aber den Vorteil, dass nur ein Hundeteam in der JVA einen Haftraum gleichzeitig auf Handys und Betäubungsmittel absuchen müsste.
In Baden-Württemberg leben die Spürhunde laut Goll mit im Haushalt der Hundeführer. Für die Einsätze und Fahrten nutzten diese ihre privaten Fahrzeuge, während den Hundeführern in anderen Bundesländern – wie in Hessen oder Sachsen – ein Dienstauto zur Verfügung gestellt werde. „Auch daran soll sich künftig nichts ändern, ebenso wenig an der Kürzung der Kilometerpauschale für die dienstlich genutzten Privatfahrzeuge der JV-Hundeführer.“
„Nach der Reform des Dienstreiserechts können seit 2022 nur noch 35 Cent pro Kilometer abgerechnet werden, zuvor waren 2 Cent zusätzlich für die Mitnahme des Hundes möglich. Da jeder JV-Hundeführer des Landes durchschnittlich 10.000 bis 15.000 Kilometer jährlich zu den Einsätzen in den JVA unterwegs ist, schlägt diese Kürzung mit 200 bis 300 Euro jährlich zu Buche“, sagte Goll.
Unzufrieden zeigte sich Goll auch mit der Verpflegungspauschale der Hunde. Zum 1. Januar 2024 sei diese zwar auf 100 Euro monatlich erhöht worden, nachdem sie seit 2009 unverändert bei 75 Euro gelegen habe. Das reiche aber nicht für die Versorgung der Tiere sowie die Reinigung der Fahrzeuge aus. Laut Goll erhalten JV-Hundeführer in Nordrhein-Westfalen 130 Euro, in Bayern sind es 125 Euro. Hundeführern bei Bundespolizei und Zoll werde eine Pauschale von rund 150 Euro gewährt.