Christian Lindner und seine FDP-Kollegen verlieren mit dem Ampel-Aus ihr Ministergehalt und haben keine Pensionsansprüche. Das könnte sie im Alter 4900 Euro pro Monat kosten.

Am Geld ist die Koalition gescheitert. Um Geld geht es aber auch bei den Versorgungsansprüchen, die Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger als Bundesminister erworben haben. Oder eben nicht. Denn nach Lage der Dinge schlägt sich das vorzeitige Ausscheiden der Minister auch in ihrem Geldbeutel nieder. Von wegen Politik als Selbstbedienungsladen.

Eines kann man sagen: Die drei Liberalen fallen kurzfristig nicht allzu hart, da sie alle auch über ein Bundestagsmandat verfügen. Trotzdem wird das Geld jetzt, nun ja, knapper. Bislang erhielten die drei Liberalen das volle Ministergehalt (rund 18.000 Euro brutto) und die halbe Abgeordnetenentschädigung (knapp über 5000 Euro). Ab Dezember erhalten die am Donnerstag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier entlassenen Minister ein Übergangsgeld, das allerdings mit ihrer jetzt wieder vollen Abgeordneten-Diät (rund 10.000 Euro) verrechnet und so praktisch aufgebraucht wird.

STERN PAID Linder NEU Heft 23.20

Noch einmal schmerzhafter dürfte es im Ruhestand werden. Normalerweise erwirbt ein Bundesminister laut §15 Bundesministergesetz erst nach vier Jahren den Anspruch auf eine Pension. Die beträgt dann im Monat komfortable 4900 Euro. Lindner, Buschmann und Stark-Watzinger waren aber nur knapp drei Jahre im Amt. 

Und jetzt?

Hilft den FDP-Ministern nach dem Ampel-Aus eine rechtliche Fiktion?

Eine Klausel des § 15 besagt, dass für Minister, die nach einer Amtszeit von mindestens zwei, aber weniger als vier Jahren unter bestimmten Bedingungen ihr Ministeramt verlieren, eine Sonderregelung gilt. Diese nennt sich rechtliche Fiktion – und das ist durchaus wörtlich zu nehmen. Denn bei diesen Ministern wird so getan, als wären sie insgesamt vier Jahre im Amt gewesen. Käme diese Klausel bei den drei FDP-Ministern zur Geltung, stünden auch ihnen die Pensionsansprüche zu.

Na, ist dann nicht doch alles dufte für Lindner, Buschmann und Stark-Watzinger? Politik ist eben doch ein Selbstbedienungsladen.

Mitnichten. Der Knackpunkt sind die bestimmten Bedingungen, unter denen die Minister vorzeitig ihr Amt verloren haben. Die sind in den Paragrafen 9 und 15 des Bundesministergesetzes geregelt. Um in den Genuss der rechtlichen Fiktion zu kommen, muss ein Minister entlassen worden sein, weil der Bundeskanzler aus seinem Amt geschieden ist, zum Beispiel durch ein konstruktives Misstrauensvotum. Ein anderer Grund ist die Auflösung des Bundestages. Beides ist aber im Falle der Ampel, beziehungsweise der Minderheitsregierung, die davon noch übrig ist, nicht der Fall.

Weil der Bundeskanzler noch im Amt ist, gibt’s nix

Der Bundeskanzler ist bekanntlich immer noch Bundeskanzler. Lindner wurde entlassen, weil Olaf Scholz ihn nicht mehr als Finanzminister wollte, Buschmann und Stark-Watzinger sind aus freien Stücken zurückgetreten. Und den Bundestag hat der Bundespräsident auch noch nicht aufgelöst.

Nach Ansicht mehrerer vom stern befragter Experten haben Lindner, Stark-Watzinger und Buschmann somit bislang keine Pensionsansprüche erworben. Eines Tages im Ruhestand könnte das noch ein Grund sein, warum sie die Ampel-Koalition nicht wirklich in guter Erinnerung behalten.