Eigentlich will die Polizei in Bingen nur einen Motorradfahrer kontrollieren. Doch dann entdecken die Beamten weit mehr als die vorherige Missachtung von zwei roten Ampeln.
Zweimal über Rot, kein Führerschein, ohne Zulassung und dann auch noch mit gestohlenem Kennzeichen unterwegs: Gegen einen Motorradfahrer in Bingen am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen) sind gleich wegen mehrerer Vergehen Strafverfahren eingeleitet worden. Wie die Polizei mitteilte, wurde eine Streife auf den 61 Jahre alten Motorradfahrer aufmerksam und wollte diesen kontrollieren. Bis zu einem geeigneten Kontrollort missachtete der Mann daraufhin zwei rote Ampeln, ohne dabei flüchten zu wollen.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der 61-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zum Führen von Motorrädern ist. Zudem gehörte das angebrachte Kennzeichen nicht zum Motorrad – es war im April dieses Jahres als gestohlen gemeldet worden. Und das Motorrad selbst hatte keine Zulassung und war entsprechend auch nicht versichert.
Der Motorradfahrer wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und auch des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz angezeigt. Die Polizei schrieb passend dazu in ihrer Mitteilung: „Die beiden Rotlichtverstöße dürften in diesem Fall das geringere Übel sein.“