Die Thüringer AfD wirft zwei Verfassungsrichtern Rechtsbeugung vor. Die Staatsanwaltschaft Erfurt muss über entsprechende Anzeigen entscheiden. Noch hat sie das nicht getan.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat bislang nicht über die Anzeigen von AfD-Landtagsabgeordneten gegen zwei Thüringer Verfassungsrichter entschieden. Eine Entscheidung solle aber „zeitnah“ erfolgen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hannes Grünseisen. „Zum Ausgang des Verfahrens werden wir eine Mitteilung machen, wenn das Ergebnis vorliegt.“
Richtig sei, dass zwei Strafanzeigen von AfD-Landtagsabgeordneten gegen den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Landes, Klaus-Dieter von der Weiden, und den Verfassungsrichter Jörg Geibert vorlägen. „Wir prüfen das“, sagte Grünseisen.
Die AfD hat von der Weiden und Geibert nach eigenen Angaben angezeigt, weil sie ihnen vorwirft, sich im Zusammenhang mit der konstituierenden Sitzung des Landtages der Rechtsbeugung schuldig gemacht zu haben. Es kursieren Berichte, die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren bereits eingestellt, weil sie keinen entsprechenden Anfangsverdacht sehe.