Eine Gruppe namens „Paladin“ wollte sich in der Pandemie Corona-Maßnahmen widersetzen, stellte auch Waffen her. Einer der drei Männer muss ins Gefängnis, die anderen beiden bekommen Bewährungsstrafen.

Sie haben sich als Gruppe bewaffnet, um sich staatlichen Corona-Maßnahmen zu widersetzen: Drei Männer sind vor dem Landgericht Koblenz als Teil einer 2021 entstandenen kriminellen Vereinigung namens „Paladin“ verurteilt worden. Ein 39-Jähriger, nach Überzeugung der Richter der Rädelsführer des Trios, bekam eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten unter anderem wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung sowie der Bildung einer bewaffneten Gruppe. 

Die zwei anderen Angeklagten kassierten Bewährungsstrafen von einem Jahr und drei Monaten sowie anderthalb Jahren. Sie müssen außerdem jeweils 1.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Richterin: Ging um bewaffneten Widerstand gegen den Staat 

Es sei ohne Zweifel, dass es sich bei der spätestens im Februar 2021 gebildeten Gruppe „Paladin“ um eine kriminelle Vereinigung gehandelt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Julia Rau. Es sei um bewaffneten Widerstand gegen den Staat gegangen. Der 39-Jährige sei für die ideologische Ausrichtung der Gruppe maßgeblich verantwortlich gewesen. Er habe seit September 2020 zum bewaffneten Kampf gegen den Staat aufgerufen und Mitstreiter gesucht. 

Das Trio soll sich regelmäßig getroffen und paramilitärische Übungen abgehalten haben. Darüber hinaus wurden dem Gericht zufolge Waffen per 3D-Druck hergestellt, darunter eine Armbrust. 

Der Hauptangeklagte hatte gleich zu Beginn des Prozesses mit seinem Verhalten für Aufsehen und mit Zwischenrufen für Unterbrechungen gesorgt. Er hielt einen minutenlangen Monolog samt Verschwörungsphrasen und wurde seinerzeit vom Verhandlungstag ausgeschlossen. 

„Riesenshow“ und „Aggressionsausbruch“

Die Vorsitzende Richterin Rau sprach am Tag der Urteilsverkündung rückblickend von einem „Aggressionsausbruch“, erinnerte an Tritte gegen die Anklagebank. „Wir haben hier eine Riesenshow erlebt“, sagte Rau mit Blick auf den 39-Jährigen. „Aber das war bewusst und gewollt.“ Der Urteilsverkündung und -begründung hörte der Mann stehend, aber ruhig, bisweilen mit dem Kopf schüttelnd zu. 

Die drei Angeklagten hätten sich in dem Verfahren als in der Pandemie zutiefst verängstigte Mitbürger ausgegeben. Das seien sie nach Auffassung des Gerichts aber nicht gewesen, dafür sprächen zahlreichen Nachrichten, die untereinander ausgetauscht worden seien. Die zwei 57 und 64 Jahre alten Mitangeklagten hätten sich auch nicht, wie behauptet, am Ende deutlich von dem 39-Jährigen gelöst, auch dagegen sprächen ausgewertete Chatverläufe. 

In dem Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für den 39-Jährigen gefordert sowie zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen von einem Jahr und elf Monaten sowie einem Jahr und acht Monaten für die anderen beiden Angeklagten. Die Verteidigerin des Hauptangeklagten hatte sich in ihrem Plädoyer für eine „angemessene Bestrafung ausschließlich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz“ für ihren Mandanten ausgesprochen. Nach dem Urteil kündigte sie an, Revision einlegen zu wollen.