Wenn bei einer Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Musik läuft, wird dafür eine Gebühr fällig. Vereine in Niedersachsen werden künftig von diesen Kosten entlastet.
Das Land Niedersachsen übernimmt von November an die Musikgebühren für Veranstaltungen von Vereinen und bestimmten Organisationen. Das Innenministerium und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema, haben dafür einen Pauschalvertrag unterzeichnet.
Dem Ministerium zufolge zahlt das Land die Gema-Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Verein und Jahr. Dafür stünden in diesem Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Die Gebühren fallen an, wenn Musik gespielt wird, die urheberrechtlich geschützt ist.
Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, von der Vereinbarung profitierten sowohl die Musikschaffenden als auch die ehrenamtlich arbeitenden Vereine und Organisationen. „Ob Feuerwehrfeste, Jugendhilfe, Schützenfeste oder sonstige soziale Initiativen, Musik bereichert die Vielfalt des Ehrenamtes und stärkt die Strukturen des freiwilligen Engagements in Niedersachsen“, sagte Gema-Vorstandsmitglied Georg Oeller.
Nutzen können das Angebot gemeinnützige Vereine sowie mildtätige und kirchliche Vereine und Organisationen. Für Sportvereine, die im Landessportbund organisiert sind, gilt bereits eine separate Gema-Vereinbarung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund.