Das Land will den Druck auf den Bund erhöhen und schnellere Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern durchsetzen. Sollte der Antrag im Bundesrat Erfolg haben, müsste Berlin entscheiden.

Baden-Württemberg will die Bewegungsfreiheit von ausreisepflichtigen Ausländern einschränken, wenn diese verpflichtet sind, Deutschland zu verlassen. Ein entsprechender Entschließungsantrag der grün-schwarzen Regierung wird am Freitag im Bundesrat vorgestellt und von der Länderkammer beraten, wie das Justiz- und das Innenministerium in Stuttgart mitteilten. Die CDU sprach nach der Einigung in Stuttgart von „nicht ganz einfachen Verhandlungen“ mit dem grünen Regierungspartner. 

Laut Antrag sollen Schwerkriminelle zudem in Ausreisezentren kommen, bis sie freiwillig ausreisen oder abgeschoben werden. Gefordert wird auch, Deutschen die Staatsangehörigkeit abzunehmen, wenn sie im Inland an Kampfhandlungen einer Terrororganisation beteiligt sind, es sei denn, sie würden dadurch staatenlos. Sollte der Bundesrat sich für den Antrag aussprechen, muss sich die Bundesregierung mit den Forderungen befassen.

Im Entschließungsantrag spricht sich das Land unter anderem für eine „räumliche Beschränkung des Aufenthalts“ aus, wenn Asylbewerber vollziehbar ausreisepflichtig sind. Demnach solle es ihnen dann abgesehen von Ausnahmen nicht mehr erlaubt sein, den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde zu verlassen. Ein wesentlicher Grund: Der überwiegende Teil der geplanten Abschiebungen scheitere am Nichtantreffen oder Untertauchen der abzuschiebenden Menschen, teilten das Justiz- und das Innenministerium mit. 

Laut Antrag sollen Mehrfach- und Intensivtäter sowie Gefährder, die zur Ausreise verpflichtet sind, zudem in Ausreisezentren verlegt werden können, sofern keine Abschiebungsverbote vorliegen. „Sie sollen von dort jederzeit die Möglichkeit haben, in ihr Heimatland zurückzukehren“, heißt es im 16-seitigen Antrag weiter.