In Schleswig-Holstein wurde zuletzt im April 2024 das Geflügelpestvirus bei einem Wildvogel amtlich festgestellt. Jetzt steigt das Risiko für eine Verbreitung wieder.

In Schleswig-Holstein wurde nach mehrmonatiger Pause erneut Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Subtyp H5N1 bei einer Mantelmöwe von der Hamburger Hallig (Kreis Nordfriesland) bestätigt, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Eine Probe des verendet aufgefundenen Tieres wurde im Rahmen des ganzjährig in Schleswig-Holstein stattfindenden Wildvogel-Monitorings untersucht.

In Schleswig-Holstein wurde zuletzt im April 2024 das Geflügelpestvirus bei einem Wildvogel amtlich festgestellt. Das Institut weist darauf hin, dass nach den vergangenen Sommermonaten die Zahl der Nachweise derzeit wieder zunimmt und aktuell ein hohes Risiko „für einen Eintrag, die Aus- und Weiterverbreitung in der Wasserwildvogelpopulation besteht“. Begünstigt werde dies durch den herbstlichen Vogelzug. Das Institut stuft zudem das Risiko des Eintrags der Geflügelpest in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln ebenfalls als hoch ein.