Eine Transfrau und ein Blogautor bekriegen sich in einer öffentlich ausgetragenen Fehde. Eine besonders üble Überschrift brachte den Mann vor Gericht. Das Urteil ist eindeutig.
Die Bezeichnung „Transe“ ist ausschließlich abwertend. Das hat das Frankfurter Oberlandesgericht festgestellt. Der „Verletzungsgehalt“ stehe auf einer Stufe mit dem Schimpfwort „Schwuchtel“.
Die Klägerin lebt seit etwa 40 Jahren als Transfrau, wie das Gericht berichtete. Ihr Geschlechtseintrag lautet „weiblich“. Sie setzt sich gegen Transfeindlichkeit ein und veröffentlicht dazu Beiträge unter anderem auf der Plattform X. Der Beklagte betreibt einen Blog. Dort veröffentlichte er einen Artikel mit der Überschrift „Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein“.
Die beiden waren schon zuvor in den sozialen Medien aneinandergeraten. Das Gericht sprach von einer „öffentlich ausgetragenen Privatfehde“. Nach dem Text mit dieser Überschrift wollte die Frau eine Unterlassungserklärung. Das Landgericht gab dem im Eilverfahren statt. Die Berufung des Mannes hatte keinen Erfolg: Das OLG sah den Fall genauso.
Es liege eine Meinungsäußerung vor, die zwar nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreite. Die angegriffene Äußerung verstehe ein Durchschnittsleser aber als gezielte Herabsetzung der Klägerin, so das OLG.
„In hohem Maße verletzend und diskriminierend“
„Transe“ sei ein Schimpfwort, das in hohem Maße verletzend und diskriminierend sei. Die Redewendung „zieht den Schwanz ein“ sei gerade für eine Transfrau in besonderem Maße herabsetzend, „da nichts eingezogen werden kann, was nicht vorhanden ist“, so das Gericht.
Das Gericht wertete den Satz nicht als Satire. Das Recht der Meinungsfreiheit wiege in diesem Fall nicht mehr als das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.