Die Cannabis-Teillegalisierung soll die Belastung bei Strafverfolgern und Gerichten senken – und Steuergeld sparen. Die Umsetzung des neuen Gesetzes in Hamburg ist aber erst einmal teuer.
Im Zusammenhang mit der Cannabis-Teillegalisierung rechnet die Hansestadt Hamburg mit zusätzlichen Kosten von deutlich über zwei Millionen Euro pro Jahr. Allein für das für die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) benötigte zusätzliche Personal sind für das kommende Jahr über 1,7 Millionen Euro im Haushaltsentwurf veranschlagt, wie aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervorgeht.
Mehr als 23 neue Stellen sollen laut Senat damit finanziert werden: 10,5 Stellen beim Bezirksamt Altona, das für die Anbauvereinigungen zuständig ist, die Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Mit vier zusätzlichen Stellen soll die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ausgestattet werden, die die Fachaufsicht führt und für die Evaluation des Gesetzes zuständig ist. Neun neue Stellen werden bei der Innenbehörde geschaffen, darunter fünf bei der Polizei für Kontrollen und Verfolgung möglicher Verstöße.
Hinzu kommen der Senatsantwort zufolge auf alle beteiligten Behörden und Ämter verteilt jährliche Sachkosten in Höhe von insgesamt knapp 400.000 Euro – etwa für die Miete zusätzlicher Räumlichkeiten.
Einsparungen durch Entlastung bei Strafverfolgung und Justiz nicht abschätzbar
Die auf Bundesebene von der Berliner Ampel entgegen aller Warnungen von Ärzten, Polizei und Richterschaft sowie den Innenministern der Länder durchgezogene Legalisierung von Cannabis reihe sich ein in eine Reihe von kapitalen Fehlentscheidungen, sagte CDU-Fraktionschef Dennis Thering der Deutschen Presse-Agentur angesichts der Zahlen. „Diese gefährdet nicht nur die Gesundheit der Jugend, sondern kostet die Steuerzahler obendrauf auch noch extrem viel Geld.“
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Aussicht gestellten Einsparungen bei der Strafverfolgung seien völlig unrealistisch. „Stattdessen müssen die Hamburgerinnen und Hamburger jährlich rund 2,5 Millionen Euro Steuergelder für die Kontrolle seines unsinnigen Konsumcannabisgesetzes berappen.
Das Bundesgesundheitsministerium war im Gesetzgebungsverfahren von einer Kosteneinsparung von bundesweit mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr ausgegangen – davon 800 Millionen bei den Strafverfolgungsbehörden, 220 Millionen bei Gerichten und 35 Millionen bei den Justizvollzugseinrichtungen.
In Hamburg lässt sich der Effekt noch nicht erkennen, wie aus der Antwort des Senats auf Therings Anfrage hervorgeht: „Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bei den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz Einsparungen im Sinne der Fragestellung entstehen, kann derzeit auch im Wege der Schätzung nicht belastbar angegeben werden“, heißt es darin.
Thering nennt Cannabisgesetz „kostenintensives Bürokratiemonster“
Seit Inkrafttreten des Bußgeldkataloges Anfang Mai wurden in Hamburg den Angaben zufolge 13 Bußgeldverfahren wegen Verstöße gegen das KCanG eingeleitet, zumeist wegen des unerlaubten Cannabis-Konsums in der Nähe von Schulen, Spielplätzen oder tagsüber in Fußgängerzonen. Nur ein Bußgeldbescheid wurde demnach bisher verhängt. „Der Zahlungseingang ist noch nicht erfolgt“, schreibt der Senat.
Für Thering ist die Cannabislegalisierung von Anfang an ein großer Fehler. „Die Ampel hat damit ein kostenintensives Bürokratiemonster erschaffen, dass spätestens nach der kommenden Bundestagswahl wieder abgeschafft werden muss“, sagte er.