Eine Journalistin will Einsicht in die Akten im Missbrauchsfall Dillinger, die Staatsanwaltschaft lehnt ab. Nun hat ein Gericht entschieden. Wieso es der Staatsanwaltschaft recht gibt.

Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag einer Journalistin auf Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren des Missbrauchsfalls Dillinger abgelehnt. Die Journalistin habe für Recherchen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und dessen Aufarbeitung Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Trier beantragt, teilte das Gericht mit. Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Antrag zuvor ebenfalls abgelehnt.

Die Journalistin hätte keinen Anspruch auf Einsicht der Ermittlungsakte, teilte das Gericht zur Begründung mit. Staatsanwaltschaften seien hinsichtlich ihrer Kerntätigkeit grundsätzlich aus dem Geltungsbereich des Landestransparenzgesetzes ausgenommen. Auch andere Gründe für eine Akteneinsicht sah das Gericht nicht als gegeben an. Die Journalistin könne für Auskünfte hingegen konkrete Fragen an die Staatsanwaltschaft Trier richten. Gegen die Entscheidung kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht werden.

Der frühere katholische Geistliche Dillinger aus Friedrichsthal im Saarland soll laut einer Aufarbeitungskommission in Deutschland 19 Opfer zwischen 1961 und 2018 sexuell missbraucht haben. Elf Betroffene seien namentlich bekannt. Zudem seien „sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen von sexuell motiviertem Verhalten“ Dillingers betroffen gewesen. Meist handelte es sich um männliche Jugendliche. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden.