Im August haben die Unikliniken Heidelberg und Mannheim Beschwerde gegen das „Nein“ des Kartellamts zum geplanten Verbund eingelegt. Für die Begründung haben sie nun um deutlich mehr Zeit gebeten.

Das Bemühen um einen Verbund der Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg zieht sich weiter hin: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Frist für die Begründung der Beschwerde der Kliniken bis Mitte Januar verlängert. Dies sei auf Antrag der Kliniken geschehen, teilte das Wissenschaftsministerium mit. Die Kliniken gehen mit der Beschwerde gegen die Untersagung des Verbunds durch das Bundeskartellamt vor. Da das Kartellamt in Nordrhein-Westfalen sitzt, ist das Düsseldorfer Gericht zuständig.

Mit dem Verbund will das Land den defizitären Standort Mannheim retten

Das Land Baden-Württemberg ist Träger der Uniklinik Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik. Beide Seiten streben einen Klinikverbund an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten. Auch darüber hinaus versprechen sie sich Vorzüge, etwa im Bereich Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.

Nach einem monatelangen Prüfverfahren hatte das Kartellamt jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbunds vor allem für Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde.