Ein 66-Jähriger soll seine Partnerin in Bremerhaven erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von Totschlag aus. Im Notruf, der am ersten Prozesstag abgespielt wird, behauptet er etwas anderes.

Mit einem Schuss aus einer halbautomatischen Pistole soll ein 66-Jähriger seiner Lebensgefährtin in den Kopf geschossen haben. Das Opfer starb kurze Zeit später. Der Mann muss sich nun vor dem Landgericht Bremen wegen Totschlags verantworten. Der Hintergrund für die Tat im Januar 2024 im gemeinsam bewohnten Haus in Bremerhaven blieb zum Prozessauftakt unklar. Der Anwalt des Angeklagten sagte, sein Mandant werde zunächst keine Angaben machen. 

Nach Verlesung der Anklage wurden zwei Notrufe abgespielt, die der deutsche Angeklagte am Morgen nach der mutmaßlichen Tat abgesetzt hatte. Darin behauptete er schwer atmend, seine Lebensgefährtin habe sich erschossen. Sie liege in der Küche tot auf dem Boden, alles sei voller Blut. Kurze Zeit später wählte er erneut den Notruf und berichtete, dass die Frau zwar bewusstlos sei, aber doch noch atme. Den Vorschlag des Feuerwehrmitarbeiters in der Leitung, die Frau zu reanimieren oder ihr zumindest ein Tuch auf die Wunde zu drücken, bis der Rettungswagen eintrifft, lehnte der Anrufer ab. Als Grund gab der Mann das viele Blut an. 

Warum die Ermittler von Totschlag und nicht von Selbsttötung ausgehen, wurde am ersten Prozesstag nicht deutlich. Die Schwester und die erwachsene Tochter der Getöteten sind Nebenklägerinnen im Prozess, der am 14. Oktober fortgesetzt wird.