Im Jobsharing teilen mindestens zwei Arbeitnehmende eine Vollzeitstelle. In NRW-Ministerin arbeiten nur wenige Beschäftigte in diesem Arbeitszeitmodell.

In Landesministerien und den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten 34 Beschäftigte in einem Jobsharing-Modell. Das geht aus einer kleinen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion an die schwarz-grüne Landesregierung hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im Justizministerium teilen sich demnach mit zwölf Beschäftigten die meisten Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle im Modell des Jobsharings

Wie sich Führungskräfte dabei eine Position teilten, sei im Einzelfall zu entscheiden, hieß es. Es böten sich zwei Ausgestaltungsformen an. Als sogenanntes Tandem werde die Verantwortung für Aufgaben und die Führung gemeinsam getragen. Es erfolge keine Teilung von Aufgaben und keine getrennte Zuordnung von Personal. Beim sogenannten Jobsplitting seien die Verantwortung für die fachliche Aufgabenwahrnehmung und die Führungsverantwortung indes klar getrennt. 

Einige Ministerien ohne Jobsharing 

Im Finanz- und im Innenministerium sowie in der Staatskanzlei teilen sich derzeit jeweils zwei Teilzeitbeschäftigte die Leitung eines Referates im Jobsharing. Jeweils eine Referatsleitung im Schul-, Umwelt- sowie Kulturministerium ist im Zuge des Jobsharings mit zwei Teilzeitbeschäftigten besetzt. Außerdem jeweils zwei Beschäftigte im Jobsharing gibt es im Gesundheits- und Familienministerium. In den Bezirksregierungen, dem Landwirtschafts-, dem Bau- sowie dem Wirtschaftsministerium gibt es keine Beschäftigten im Jobsharing. 

Für die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Lisa-Kristin Kapteinat, sind die Zahlen zu niedrig. „Die Landesregierung hat das Thema völlig verschlafen. Bis auf das Justizressort nutzt kein anderes Ministerium in NRW die Möglichkeiten des Jobsharings in erwähnenswerter Zahl“, sagte Kapteinat. Moderne Arbeitsmarktinstrumente spielten offenbar für Schwarz-Grün eine totale Nebenrolle. Das sei ein Armutszeugnis für das Land als Arbeitgeber.