Statt einer Holschuld der Bürger müsse es eine Bringschuld der öffentlichen Stellen geben, fordert die Datenschutzbeauftragte. Sie sieht die Landesregierung in der Pflicht.

Nordrhein-Westfalens oberste Datenschützerin fordert von der Landesregierung mehr Tempo bei der Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). „Die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung moderner Transparenzelemente für das IFG lässt auf sich warten“, kritisiert die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk anlässlich des morgigen Internationalen Tags des Rechts auf Informationsfreiheit. „Ich nehme keine Bemühungen aufseiten der Landesregierung wahr.“

Nach dem bestehenden Informationsfreiheitsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf, amtliche Informationen von öffentlichen Stellen wie Behörden, Verwaltungen und Regierung zu erhalten. Das IFG solle aber zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden, verlangt Gayk. Dies würde die Behörden verpflichten Informationen aktiv bereitzustellen. 

Statt einer Holschuld der Bürger müsse es eine Bringschuld der öffentlichen Stellen geben, teilte Gayk mit. „Ein solcher Schritt fördert die demokratische Meinungs- und Willensbildung und ermöglicht eine bessere Kontrolle staatlichen Handelns.“