Einem 34-Jährigen werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen: unter anderem Einbruch, Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht und Brandstiftung. Er sagt: „Wir hatten Karneval gefeiert.“

Vor fünf Monaten hatte ein Einbrecher mit seiner Flucht und anschließender Verfolgungsjagd am Niederrhein für Aufsehen gesorgt – seit Freitag steht der mutmaßliche Täter aus Niederkrüchten nun vor dem Landgericht Mönchengladbach. Ihm werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen, unter anderem Einbruchdiebstahl, Fahren ohne Führerschein, tätlicher Angriff auf Polizisten, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht und Brandstiftung.

Zum Auftakt gestand der 34-Jährige einen wesentlichen Teil der angeklagten Taten. So gab er zu, dass er am Abend des 10. Februar gemeinsam mit einem Bekannten in Niederkrüchten in ein Einfamilienhaus eingestiegen war und dort Schmuck sowie den vor der Tür stehenden Wagen gestohlen hatte. 

„Wir hatten Karneval gefeiert“, sagte der Angeklagte. Als ihnen das Geld ausgegangen sei, hätten sie sich „spontan“ entschlossen, in das leere Haus einzubrechen. Er sei damals angetrunken gewesen, betonte der schon einschlägig Vorbestrafte. Sein Bekannter habe ihn angestiftet.

Verfolgungsjagd mit der Polizei

Das Ehepaar, dem das Haus gehört, war zur Tatzeit nicht zu Hause. Ein Nachbar sah aber das Auto wegfahren. Nachdem die Polizei den Wagen geortet hatte und stoppen wollte, rammte der Angeklagte deren Fahrzeug. Anschließend lieferte er sich mit der Polizei eine Verfolgungsjagd. Es gelang ihm, seine Verfolger abzuschütteln. Anschließend ließ er das gestohlene Auto auf einem Feldweg in Niederkrüchten in Flammen aufgehen. „Die Idee hatte mein Bekannter, um Spuren zu verwischen“, behauptete er.

Zehn Tage später wurde er jedoch angetrunken und ohne Führerschein am Steuer eines Kleinwagens angehalten. Außerdem hatte er möglicherweise bei einem weiteren Einbruchsversuch in Niederkrüchten einen Handschuh verloren. Daran waren seine DNA-Spuren gefunden worden. Dazu äußerte sich der Angeklagte im Prozess nicht. 

Nach Gerichtsangaben wurde er bereits in Berlin und Leverkusen verurteilt. Eine verhängte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ist noch nicht rechtskräftig. Für den Prozess sind noch zwei Verhandlungstage angesetzt.