Mehr Steuerung und Kontrolle in der Migrationspolitik ist das Ziel der Bundesregierung. Dafür spricht der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung jetzt auch mit der kolumbianischen Regierung.
Deutschland und Kolumbien haben sich auf eine gemeinsame Absichtserklärung für eine sogenannte Migrationspartnerschaft verständigt. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, unterzeichneten der Vizeaußenminister Kolumbiens, Jorge Rojas Rodriguez, und der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP), die Vereinbarung in Berlin.
Stamp soll in seiner Rolle als Sonderbevollmächtigter helfen, Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen sowie dazu beizutragen, dass Herkunftsländer von Asylbewerbern bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Staatsbürger aus Deutschland in ihre Heimat kooperieren. In den ersten acht Monaten dieses Jahres stellten 2.462 Menschen aus Kolumbien erstmalig in Deutschland einen Asylantrag. Damit lag Kolumbien auf Platz neun der Hauptherkunftsstaaten von Asylbewerbern.
Stamp sagte nach der Unterzeichnung: „Beide Seiten haben dieselben Interessen: Wir wollen Wissenschafts-, Arbeits- und Bildungsmigration fördern und konsequent gegen irreguläre Migration vorgehen.“ In Deutschland gebe es hart arbeitende und leistungsorientierte Kolumbianerinnen und Kolumbianer, zitierte das Bundesinnenministerium den Vizeaußenminister. Aktuell seien etwa 14.000 Menschen aus Kolumbien in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, hinzu kämen 3.500 Studierende sowie etwa 500 Wissenschaftler.
Mit Indien, Georgien, Kenia und Usbekistan hat die Bundesregierung bereits sogenannte Migrationsabkommen abgeschlossen. Eine Zusammenarbeit in Migrationsfragen gibt es auch mit Marokko. Mit weiteren Ländern führt Stamp derzeit Gespräche.