Nach der Ablehnung des Asylantrages Baden-Württemberg wieder verlassen – das wollen einige Ausreisepflichtige sogar freiwillig. Dafür gibt es Unterstützung.
Baden-Württemberg bietet Asylbewerbern ohne Bleiberecht an, freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückzukehren – und offeriert dazu kostenlose Flüge und eine kleine Starthilfe. Bis Ende Juni reisten 1.533 Menschen freiwillig aus, wie der Staatssekretär im Migrationsministerium, Siegfried Lorek (CDU), in Stuttgart mitteilte. Im Jahr 2023 waren es 2.327 Menschen. Das Migrationsministerium geht für das laufende Jahr davon aus, dass die Zahlen in diesem Jahr die des Vorjahres übertreffen, sofern sich die Rahmenbedingungen nicht verändern.
Die meisten Ausreisen, die auch die anderen Bundesländer anbieten, gab es im laufenden Jahr vom Südwesten nach Nordmazedonien, in die Türkei und nach Georgien. Lorek sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir setzen bewusst auf eine Förderung der freiwilligen Ausreise, weil wir überzeugt sind, dass dies ein effektiver Weg ist, um die Menschen, die bei uns kein Bleiberecht haben, außer Landes zu bringen.“ Ausländer, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, sollen ihrer Ausreisepflicht vorrangig durch eine freiwillige Ausreise nachkommen. Dazu wird Betroffenen mit der Abschiebungsandrohung grundsätzlich eine Frist von sieben bis 30 Tagen eingeräumt.
Lorek sagte, im Gegensatz dazu sei die zwangsweise Abschiebung mit erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwänden verbunden. Die Kosten für das Land seien bei einer Abschiebung deutlich höher, da hier oft zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, Begleitpersonal und eine aufwendige Logistik notwendig seien.
Kritik vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Lorek sagte weiter: „Zu einer geregelten Migrationspolitik gehört es dazu, dass wir diese Ausreisepflichten durchsetzen. Die freiwillige Ausreise bleibt aber der kostengünstigere Ansatz, daher fördern wir diese, wo immer dies möglich ist.“ Die Reisekosten werden vom Land getragen. Außerdem erhalten die Rückkehrer eine Beihilfe für Ausgaben während der Reise in Höhe von grundsätzlich 200 Euro. Minderjährige erhalten 100 Euro. Zusätzlich könne abhängig von der Staatsangehörigkeit des Rückkehrers eine Starthilfe in Höhe von 1.000 Euro gewährt werden. Beispielsweise für Nigeria, Pakistan oder Armenien.
Der Begriff „freiwillige Ausreise“ sei irreführend, sagte Anja Bartel vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Die Menschen stünden praktisch mit dem Rücken zur Wand. Es gebe keine andere Möglichkeit, als Deutschland verlassen zu müssen. „Die Freiwilligkeit der Ausreise ist sehr anzuzweifeln.“
Ministerium zu Migration