Ein deutsches Paar tötet seine behinderte Tochter in der Schweiz. Es spricht von „Erlösung“ für das kranke Kind. Diese Argumentation akzeptiert die Richterin nicht.
Ein deutsches Paar ist wegen der Tötung seiner behinderten Tochter (3) in der Schweiz zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt worden. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Mordes folgte das Gericht im Bremgarten im Kanton Aargau nicht. Sie hatte 18 Jahre Haft wegen Mordes beantragt. Die Richterin sprach die beiden wegen vorsätzlicher Tötung schuldig.
Die Mutter (32) und der Vater (34) hatten zugegeben, der Tochter Drogen verabreicht und sie erstickt zu haben. Sie hätten sie erlösen wollen. Ihr Verteidiger sagte, die Eltern hätten unter großer seelischer Belastung gestanden. Sie können gegen das Urteil Berufung einlegen.
Das Mädchen war mit einer zerebralen Erkrankung auf die Welt gekommen und brauchte intensive Pflege. Die Eltern sagten während des Prozesses, ihre Tochter habe ständig Schmerzen gehabt. Zerebrale Erkrankungen betreffen das Großhirn. Die Familie lebte in Hägglingen gut 25 Kilometer südlich von Waldshut-Tiengen im baden-württembergischen Landkreis Waldshut.
Die beiden hatten dem Kind die Droge Ecstasy in den Brei gemischt. Als es nicht mehr auf Zuspruch reagierte, erstickte der Vater das Kind mit einem Tuch. Die Familie hatte am nächsten Morgen Rettungskräfte gerufen mit dem Hinweis, das Kind liege leblos im Bett.
Die Richterin verurteilte die Eltern auch wegen eines Tötungsversuchs ein Jahr früher, als sie dem Mädchen Schlafmittel in den Brei gemischt hatten. Die beiden wurden auch für jeweils zehn Jahre des Landes verwiesen.
Die wegen Beihilfe angeklagte Großmutter des Kindes wurde freigesprochen.