Wieder keine Einigung beim Migrationsgipfel in Berlin: Für Niedersachsens Innenministerin Behrens gehen die Vorschläge des Bundes aber in die richtige Richtung.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens sieht nach dem Spitzentreffen zur Migration weiteren Redebedarf zwischen Bund und Ländern. Den Vorschlag der Bundesregierung für ein neues Vorgehen bei unerlaubten Einreisen halte sie grundsätzlich für einen „gangbaren Weg, um die Zugangszahlen und die Anreize für eine Weiterreise aus anderen EU-Staaten nach Deutschland zu reduzieren“, sagte die SPD-Politikerin, die für Niedersachsen als Co-Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz an dem Treffen teilnahm. „Zur Erörterung im Detail und zur Umsetzung sind weitere Beratungen zwischen Bund und Ländern erforderlich.“

Dazu, dass es keine Einigung mit der Union gab, sagte Behrens: „Ich bedauere, dass die Union offenbar von vornherein auf ein Scheitern der Gespräche gesetzt hat.“ Die Maximalforderung der Union nach flächendeckenden Zurückweisungen an den Grenzen habe sich „in der Prüfung als nicht umsetzbar erwiesen“.

Bund schlägt weitere Möglichkeiten bei unerlaubten Einreisen vor

Die Union hatte vor dem Gespräch zur Bedingung gemacht, dass dabei auch über umfassende Zurückweisungen an den Grenzen gesprochen wird. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schlug nach Angaben aus Regierungskreisen vor, die Bundespolizei solle künftig bei unerlaubten Einreisen, wenn jemand ein Asylgesuch äußert, prüfen, ob womöglich ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, sowie den Ausländer befragen. Dabei könne ein Rückgriff auf die Identifizierungs-Datenbank Eurodac helfen. Anschließend könne die Bundespolizei beim zuständigen Gericht Haft wegen Fluchtgefahr beantrage, sofern Haftkapazitäten zur Verfügung stehen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) könne dann ein beschleunigtes Verfahren zur Rückübernahme durch das zuständige Land nach den sogenannten Dublin-Regeln einleiten. Sollte Haft nicht in Betracht kommen, solle alternativ eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage vorgesehen werden.