Eigentlich soll ein breites Bündnis bezahlbares Wohnen in Berlin sicherstellen. Doch ein Konzern dreht nun an der Mieten-Schraube – zum Ärger des zuständigen Senators Gaebler.
Berlins Senator für Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, will die vom Konzern Vonovia angekündigte Mieterhöhung um bis zu 15 Prozent für Tausende Haushalte in der Hauptstadt im „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ ansprechen. Bei dem Treffen im September werde es auch darum gehen, ob die dort vor zwei Jahren geschlossenen Vereinbarungen noch zeitgemäß seien und wo gegebenenfalls nachjustiert werden müsse, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
Am Dienstag war durch Recherchen von „B.Z“ und „Bild“ bekanntgeworden, dass Vonovia Tausende Mieterhöhungen verschickt hat. Der Konzern schöpft dabei die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit aus, die Miete innerhalb von drei Jahren um 15 Prozent zu erhöhen.
In dem 2022 gegründeten Berliner Wohnungsbündnis, dem unter anderem Vertreter aus Politik, Wohnungsunternehmen wie Vonovia und aus Verbänden angehören, hatte man sich indes auf eine sogenannte Kappungsgrenze von 11 Prozent in drei Jahren verständigt. Gedacht war das als Vorgriff auf eine von der Ampel auf Bundesebene angekündigte Senkung der Kappungsgrenze, die aber ausblieb.
Gaebler bezeichnet es als „nicht völlig abwegig“, wenn ein Konzern sage, er habe mit der 11-Prozent-Regel auf Dauer wirtschaftliche Probleme, wenn diese nicht gesetzlich verankert sei. Das Vorgehen von Vonovia wertete der Senator dennoch als „unfreundlichen Akt“.
Der Konzern habe seine Pläne intern angekündigt, worauf die Senatsverwaltung vorgeschlagen habe, darüber sowie über Kompensationsmöglichkeiten für Mieter in der kommenden Bündnissitzung zu sprechen. „Es ist also unschön, dass Vonovia einseitig vorab Fakten geschaffen hat.“
Nach den Worten Gaeblers kündigte der Konzern auch an, Mietern beim sogenannten Leistbarkeitsversprechen entgegenzukommen. Demnach soll die Kaltmiete für Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS), also mit weniger Geld, nicht höher liegen als 27 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. Diese Regel gilt in Berlin bereits für die landeseigenen Wohnungsgesellschaften, für die privaten Anbieter wurde im Wohnungsbündnis eine Obergrenze von 30 Prozent des Einkommens vereinbart.
Gaebler will bei der nächsten Bündnissitzung im September darüber reden, ob die Obergrenze von 27 Prozent für alle Anbieter greifen kann. Er befürwortet diese Idee, weil sie den wirklich Bedürftigen helfe. „Ich finde eine zielgenauere Ausrichtung des Mieterschutzes nachvollziehbar, also für Menschen, die existenziell darauf angewiesen sind und bei denen es auf jeden Euro ankommt“, sagte er. Es gebe aber sicher noch andere Bausteine, über die in Sachen Mieterschutz im Bündnis gesprochen werden könne.