Das Verfassungsgericht hat die Regelung zum Brandenburg-Hilfspaket für nichtig erklärt. Nun sollen die Hilfen aus der Rücklage des Landes kommen – das stößt aus einem bestimmten Grund auf Kritik.
Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange sagt den Bürgerinnen und Bürgern die volle Unterstützung aus dem Hilfspaket nach dem Ukraine-Krieg zu, auch wenn die Hilfen aus der Rücklage des Landes kommen statt über Schulden. Keine der bereits bewilligten Maßnahmen aus dem Brandenburg Paket sollten rückabgewickelt werden, sagte Lange in einer Sondersitzung des Landtags zum Nachtragshaushalt. Die rot-schwarz-grüne Koalition will das Hilfspaket von rund 850 Millionen Euro nach einem Urteil des Verfassungsgerichts absichern und aus der Rücklage zahlen.
Die Opposition kritisiert die Entnahme, weil die Rücklage dann nur noch etwa 30 Millionen Euro beträgt. „Sie verschießen in diesem Wahlkampf 2024 wirklich das letzte Pulver“, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt. Er lobte, dass die Hilfen aus dem Haushalt bezahlt werden sollen statt über Schulden nach einer erklärten Notlage. Der Linksfraktionsvorsitzende Sebastian Walter warf der Regierung vor: „Sie verzocken die Zukunft, weil sie die Rücklage vollständig aufbrauchen.“ Der Sprecher der Gruppe BVB/Freie Wähler, Péter Vida, sagte: „Die paar Münzen, die Sie in der Rücklage lassen – das ist wirklich unverantwortlich.“
Ministerin verteidigt Anti-Krisen-Politik
Die Finanzministerin sprach von der „saubersten und sichersten Lösung“. Sie räumte ein, dass die allgemeine Rücklage mit dem Nachtragsetat planerisch „weitgehend verbraucht“ sei. „Das ist der Preis für eine Anti-Krisen-Politik, die sich in vieler Hinsicht als wirksam und erfolgreich erwiesen hat.“ Mit den Hilfsmaßnahmen sollen Familien, Krankenhäuser, Wirtschaft und Kommunen entlastet, aber auch die Abhängigkeit von fossilen und klimaschädlichen Energien reduziert werden.
Das Landesverfassungsgericht hatte die Regelung für das Hilfspaket von 2022 nach einer Klage der AfD-Landtagsfraktion für verfassungswidrig erklärt. Dabei ging es aber nicht um den Nachtragshaushalt 2024. Das Gericht fordert mehr Erklärungen für den Zusammenhang zwischen Hilfen und neuen Schulden aufgrund einer erklärten Notlage. Mit dem Nachtragsetat würden ein neues Ausrufen der Notlage und eine bessere Erklärung der Maßnahmen aber umgangen. Eine weitere Sondersitzung wird voraussichtlich in der kommenden Woche fällig für die abschließende Beratung.