Zu Beginn der Corona-Pandemie flossen reichlich Soforthilfen an kleine Unternehmen zur Überbrückung von Engpässen. Auch im Saarland müssen etliche Millionen noch zurückgezahlt werden.

Im Saarland sind Millionenbeträge an Corona-Soforthilfen zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 zu viel ausgezahlt worden. Bisher seien rund 8,5 Millionen Euro von Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen zurückgezahlt worden, teilte das Wirtschaftsministerium in Saarbrücken auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Darunter seien knapp 1.100 freiwilligen Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 8,2 Millionen Euro. 240 Rückforderungen führten bislang zu Rückzahlungen in Höhe von rund 305.000 Euro. Die Nachprüfungen dauerten noch an, hieß es aus dem Ministerium. Bisher seien knapp 300 Anzeigen wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs erstattet worden.

Soforthilfen waren zur Überbrückung gedacht

Insgesamt waren im Saarland gut 160 Millionen Euro an Corona-Soforthilfen geflossen. Es seien damals gut 23.000 Anträge bewilligt worden. Die Soforthilfen des Bundes waren die ersten Hilfszahlungen für kleine Unternehmen und konnten im Frühjahr 2020 für einen dreimonatigen Förderzeitraum beantragt werden. Sie waren dazu gedacht, in der Krise die wirtschaftliche Existenz der Firmen und Selbstständigen zu sichern und akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. 

Im Saarland wurde der Start des offiziellen Rückmeldeverfahrens laut Ministerium im Hinblick auf die neuen Belastungen vor allem von Soloselbständigen durch das Pfingsthochwasser auf nach den Sommerferien verschoben. Es laufe über eine Internetplattform und diene dem Abgleich des seinerzeit von Empfängern prognostizierten Liquiditätsengpasses. 

Das Bundeswirtschaftsministerium schätzt, dass insgesamt etwa fünf Milliarden Euro an Corona-Soforthilfen kurz nach Beginn der Pandemie 2020 zu viel ausgezahlt wurden. Insgesamt waren den Angaben zufolge rund 13,6 Milliarden Euro an Bundesgeldern für die Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen bundesweit ausgeschüttet worden. Die konkrete Auszahlung lag in der Zuständigkeit der Länder.