Ein neuer Prozess gegen einen Bremer Pastor wegen des Vorwurfs volksverhetzender Äußerungen ist gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Nach Angaben des Landgerichts Bremen vom Mittwoch soll der evangelische Geistliche 5000 Euro an einen Verein für queeres Leben zahlen. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte stimmten dem zuvor zu. Nach Angaben eines Gerichtssprechers entschuldigte sich der Mann zudem „aufrichtig“ für seine Äußerungen. Er sprach von „verbalen Entgleisungen“ und distanzierte sich.
Der Fall beschäftigt die Gerichte in Bremen schon lange. Der Pastor einer sich selbst als „bibeltreu“ bezeichnenden Bremer Kirchengemeinde äußerte sich 2019 während eines sogenannten Eheseminars abfällig über Homosexualität und Homosexuelle, unter anderem sprach er von „Degenerationsformen von Gesellschaft“ und „Verbrechern“. Ein Tonmitschnitt davon wurde im Internet veröffentlicht, die Staatsanwaltschaft Bremen klagte ihn deshalb an.
Das Bremer Amtsgericht verurteilte den Mann 2021 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8100 Euro, das Landgericht Bremen hob das Urteil 2022 auf und sprach ihn frei. Es verwies dabei unter anderem auf Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts. Diese Entscheidung wiederum hob das Bremer Oberlandesgericht im vergangenen Jahr wieder auf und verwies den Fall an das Landgericht zurück. Der daher fällige Prozess begann dann am Mittwoch.
Mit der Einigung auf eine Einstellung gegen Geldauflage wurde er gleich am ersten Tag wieder beendet. Die Einstellung ist endgültig, sofern der Mann die Auflage binnen sechs Monaten bezahlt. Die öffentliche Entschuldigung des Angeklagten war laut Gericht Bestandteil der entsprechenden Einigung. Eine Rolle spielte demnach außerdem der mehrjährige Zeitraum seit der Tat und die lange bisherige Verfahrensdauer. Auch der weitere Zeitablauf sei ungewiss.
Der Fall des Pastors beschäftigt auch die evangelische Kirche in Bremen seit langem. Der Geistliche ist ein bundesweit bekannter Vertreter einer betont fundamentalistischen Glaubensauslegung. Seine Gemeinde unterstützt ihn aber ausdrücklich. 2020 leitete die Kirche ein Disziplinarverfahren ein und enthob ihn vorläufig des Diensts. Aufgrund rechtlicher Bedenken kam es 2021 jedoch zu einer einvernehmlichen Regelung, und der Mann konnte weiter tätig bleiben.