Beim Kauf einer Immobilie fallen auch hohe Kosten für Notar und Finanzamt an. Das Programm Hessengeld soll nun zumindest in einem Punkt kräftig entlasten. Es gibt aber bestimmte Bedingungen.

Immobilienkäufer in Hessen sollen im Herbst erstmals Geld aus dem neuen Förderprogramm Hessengeld beantragen können. Das Programm richtet sich an junge Familien und Menschen, die erstmals eine Immobilie in dem Bundesland zur eigenen Nutzung kaufen. Das Kabinett beschloss in Wiesbaden die dazugehörige Förderrichtlinie, also die genauen Bedingungen und Details für die Anträge. 

Das Hessengeld soll vor allem bei der Grunderwerbsteuer entlasten, die beim Kauf einer Immobilie fällig wird. In Hessen sind das sechs Prozent der Kaufsumme für ein Grundstück oder eine bereits fertige Immobilie. Bei einer Kaufsumme von beispielsweise 300.000 Euro wären das 18.000 Euro.

Die Grundsatzentscheidung für das Programm der Landesregierung von SPD und CDU war schon im Frühjahr gefallen. „Die neue Richtlinie gibt den Menschen Klarheit, wie und ab wann sie unsere Förderung erhalten können“, sagte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU).

Nach Angaben von Finanzminister Alexander Lorz haben sich bereits zahlreiche Interessenten für das Programm gemeldet. Sie könnten sich mit den Förderrichtlinien nun besser auf den Start des digitalen Antragsverfahrens im Herbst vorbereiten. Ein konkretes Datum steht bislang nicht fest, das erste Geld soll aber noch in diesem Jahr fließen.

Wie das Finanzministerium und die Staatskanzlei mitteilten, kann es das Hessengeld rückwirkend für Immobilienkäufe ab dem 1. März 2024 geben. Ausschlaggebend sei das Datum, wann der Kaufvertrag notariell bekundet wurde. 

Wird ein Antrag für das Hessengeld bewilligt, werden bis zu 10.000 Euro pro Käufer der ersten Immobilie – hier maximal 20.000 Euro – sowie bis zu 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren ausbezahlt, das in die Immobilie mit einzieht. Höchstens wird die Förderung aber in Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer bewilligt. Sie wird in zehn gleichen jährlichen Raten ausgezahlt. 

 

Mitteilung Förderrichtlinien Hessengeld (pdf)