Die Kirchen erhalten nicht nur Kirchensteuern, sondern auch regelmäßige Staatsleistungen. Die Bundesregierung will diese mit einer einmaligen Milliardensumme ablösen. Was sagt Hessen dazu?

Hessen will mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung zur Ablösung staatlicher Kirchenzahlungen durch die Zahlung eines Milliardenbetrags erstmal abwarten. „Sollte es zu einer bundesgesetzlichen Regelung zur Ablösung der Staatsleistungen kommen, strebt Hessen eine faire Lösung für alle Beteiligten an“, teilte Regierungssprecher Tobias Rösmann der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. Zugleich gab er zu bedenken: „Bislang ist der Bund mit einem Prozess, der den notwendigen Rahmen einer Ablösung festlegt, nicht vorangekommen“.

Die Bundesregierung will die historischen Beziehungen zwischen Kirchen und Staat weiter entflechten. In ihrem Koalitionsvertrag heißt es schon seit rund drei Jahren: „Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen.“ 

In der hessischen Landesverfassung findet sich auch der Satz: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden im Wege der Gesetzgebung abgelöst.“ In den Bundesländern regt sich jedoch Widerstand gegen die Pläne, diese jährlichen Zahlungen mit einer Milliardensumme abzulösen.

Kritische Ministerpräsidenten

Das Brandenburger Kulturministerium teilte kürzlich mit: „Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich in der Vergangenheit mit dem Vorhaben befasst und steht ihm kritisch gegenüber.“ Bislang sei kein für alle Beteiligten konsensfähiges Ablösemodell bekannt. „Die Ablösung durch die Aufbringung eines Entschädigungsbetrages – sei es als Einmalzahlung, sei es in Raten – wäre gegenwärtig angesichts multipler Krisen und ihrer finanziellen Auswirkungen kaum umsetzbar“, hieß es im Brandenburger Kulturministerium. 

Genau genommen ist das Thema schon um die 200 Jahre alt: Die Kirchen bekommen die Staatsleistungen für die Enteignung deutscher Kirchen und Klöster Anfang des 19. Jahrhunderts im Zuge der Säkularisierung. Außer Hamburg und Bremen zahlen daher alle Bundesländer eine jährliche Summe an die katholische und die evangelische Kirche. Zuletzt waren es bundesweit insgesamt rund 550 Millionen Euro pro Jahr.