Für das Bundesamt für Verfassungsschutz war das Magazin „Compact“ schon länger „demokratiefeindlich“. Nun hat es eine Razzia bei der Organisation gegeben, die Publikation wurde verboten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte „Compact„-Magazin sowie die Conspect Film GmbH verboten. Nach Angaben ihres Ministeriums durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden Räumlichkeiten der Organisation sowie Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Haus im brandenburgischen Falkensee durchsucht
Ziel der Razzia sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln, hieß es in einer Mitteilung. Unter anderem wurde ein Haus im brandenburgischen Falkensee durchsucht, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird.
Faeser begründet das Verbot damit, dass „Compact“ ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Und weiter: „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Das Verbot zeige, „dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen.“
„Compact“: „menschenwürdewidrige Positionen“
Schon 2022 urteilte der Verfassungsschutz, das von Chefredakteur Jürgen Elsässer geleitete Magazin trage „als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft“. Die führenden Akteure des Magazins unterhalten Kontakte zu wichtigen Akteuren der sogenannten Neuen Rechten.
Kampf gegen Rechtsextremismus unterfinanziert 12.51
Im Online-Shop von „Compact“ kann man unter anderem auch eine Münze mit dem Konterfei des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke erwerben. Elsässer bringt seine Zuhörer bei Veranstaltungen mit Sprüchen wie „Ami go home und Freundschaft mit Russland“ zum Johlen.
„Offensiv Sturz der politischen Ordnung propagieren“
Für das Verbot einer Organisation reicht es nicht, wenn diese eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Weitere Voraussetzung ist, dass sie dies auch in aggressiv-kämpferischer Form tut. Das Bundesinnenministerium führt in seiner Mitteilung aus, es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von „Compact“ durch die Publikationen, die auch „offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden“.