Sie wollten ans schnelle Geld und sprengten einen Bankautomaten. Doch bei ihrer Flucht starb ein Unbeteiligter. War das Mord? Das Landgericht Karlsruhe urteilt.

Im Prozess um eine Geldautomatensprengung mit einem Toten nach einem Unfall bei der Flucht spricht das Landgericht Karlsruhe heute (10.30 Uhr) sein Urteil. Die drei angeklagten Männer im Alter von 21, 22 und 30 Jahren hatten die Automatensprengung in Wiernsheim nahe Pforzheim im Laufe des Prozesses mit Geldnöten begründet. Der 30-jährige mutmaßliche Fahrer des Fluchtwagens soll bei der halsbrecherischen Flucht vor der Polizei den Unfall verursacht haben, bei dem ein 45-jähriger unbeteiligter Mann starb.

Die Staatsanwaltschaft legt den drei mutmaßlichen Geldräubern unter anderem Mitwirkung an der Automatensprengung und schweren Bandendiebstahl zur Last; dem 30-Jährigen nach dem Unfalltod des 45-Jährigen überdies Mord. Der mutmaßliche Fluchtautofahrer soll am 11. November vergangenen Jahres nach dem Geldraub mit hohem Tempo übers Land gerast sein. Anschließend soll er als Geisterfahrer auf die A6 gefahren sein, wo das Auto mit einem Transporter kollidierte. Der Beifahrer im Transporter wurde dabei so schwer verletzt, dass er einige Tage später starb. 

Der 30-jährige Angeklagte nahm aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit seiner halsbrecherischen Flucht auch den möglichen Tod eines weiteren Menschen in Kauf. Ihm wird deshalb neben Mord auch versuchter Mord vorgeworfen. Die drei Angeklagten sind seit November in Untersuchungshaft. Sie haben alle die niederländische Staatsbürgerschaft. 

Im Fluchtwagen fand die Polizei über 41.000 Euro Bargeld aus der Automaten-Sprengung in Wiernsheim sowie Sprengstoff. Am Gebäude entstand ein Schaden von rund 250.000 Euro. In Deutschland gibt es immer wieder Sprengungen von Geldautomaten. Häufig kommen die Täter aus den Niederlanden.