Bittere Schicksale: Jurastudenten und Jurastudentinnen stehen in Hessen ohne bestandenes erstes Staatsexamen bisher ohne Abschluss da. Der Landtag eröffnet ihnen neue Perspektiven.
Der hessische Landtag hat für Jurastudenten den Weg für einen neuen Bachelorabschluss freigemacht. Dieser soll unter anderem denjenigen Studierenden weitere berufliche Möglichkeiten eröffnen, die durch das erste Staatsexamen gefallen sind. Der Gesetzentwurf hierfür bekam in Wiesbaden die Zustimmung von CDU, SPD und Grünen bei Ablehnung der AfD und Enthaltung der FDP.
Die CDU-Abgeordnete Jennifer Gießler hatte zuvor gesagt, damit werde psychischer Druck herausgenommen. Nach mindestens viereinhalb Jahren Jurastudium trotz umfangreicher universitärer Leistungen keinen akademischen Abschluss vorweisen zu können, gehe für Studierende bislang oft mit erheblichen psychischen Belastungen einher. Ein sogenannter integrierter Bachelorabschluss auf Antrag könne ihnen neue berufliche Möglichkeiten eröffnen, ohne das klassische Jurastudium zu ändern.
Hochschulen können Bachelorabschluss selbst gestalten
Die SPD-Parlamentarierin Tanja Hartdegen sprach von Zustimmung der Fachwelt und Hochschulen bei einer früheren Expertenanhörung. Es zahle sich aus, dass die Ausgestaltung der neuen Bachelor-Abschlüsse den Hochschulen überlassen werde. Die Neuregelung sei eine wichtige Ergänzung des Staatsexamensstudiengangs und damit ein weiterer Baustein für die dringend benötigten gut ausgebildeten Fachkräfte von morgen.