Von Hakenkreuz-Schmierereien bis Gewalttaten: Rechtsextremismus beschäftigt die Thüringer Justiz immer wieder.

Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremer Straftaten enden wie bei anderen Tatbereichen auch längst nicht immer mit Verurteilungen. Im ersten Quartal des Jahres 2024 beispielsweise wurden nach Angaben des Thüringer Innenministeriums zwar fast 400 derartige Verfahren von den Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Freistaat abgeschlossen. Verurteilt wurden die mutmaßlichen Täter davon in zwanzig Verfahren, wie es in der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuss heißt. 

Die Verurteilten erhielten alle Geldstrafen. Jugend– oder Freiheitsstrafen wurden demnach nicht verhängt. In fast 200 Fällen seien die Verfahren abgeschlossenen worden, weil kein Täter ermittelt werden konnte, wie es weiter heißt. 

Verfahrenseinstellungen auch wegen Geringfügigkeit

In weiteren etwa 110 dieser fast 400 Verfahren mit rechtsextremer Tatmotivation gab es nach Angaben des Ministeriums zwar einen Beschuldigten. Allerdings wurden diese Verfahren schließlich eingestellt, weil dem mutmaßlichen Täter der Vorwurf nicht gerichtsfest nachzuweisen war. In fast 80 Fällen seien die entsprechenden Verfahren wegen Geringfügigkeit oder nach der Erfüllung von Auflagen eingestellt worden, heißt es in der Antwort des Innenministeriums.

Verfahren ohne Urteile keine Seltenheit

Dass Verfahren ohne Verurteilung enden, ist derweil nicht ungewöhnlich. Zum Vergleich: 2022 wurden allein an Thüringens Amtsgerichten von den insgesamt 16 300 Verfahren rund 5000 mit einer Verurteilung abgeschlossen.

Allerdings gibt es im Falle von rechtsextremen Straftätern immer wieder Kritik, dass insbesondere die Gerichte mit diesen zu nachsichtig umgingen. Diese Vorwürfe wurden etwa zuletzt vor wenigen Wochen wieder gegenüber dem Oberlandesgericht Jena laut: Das Gericht hatte einige der mutmaßlichen Köpfe der rechtsextremen Kampfsportgruppierung „Knockout 51“ zu deutlich geringeren Strafen verurteilt, als der Generalbundesanwalt dies gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach dem Urteil hatte etwa die Grüne-Innenpolitikerin Madeleine Henfling erklärt, diese Entscheidung sei erneut eine, mit der verharmlost werde, wie gefährlich Rechtsextremisten seien.